Weniger ist mehr

Fettnäpfchen Weihnachtsfeier und Alkohol

Text: Arthur Wirtzfeld | Veröffentlicht: 9. Dezember 2018


DEUTSCHLAND (Würzburg) – Eine liebe Tradition sind Betriebsfeiern, vor allem zum Jahresende, weil Rückblicke und Ausblicke zusammen treffen, die in der Regel gerne mit Alkohol begossen werden. Sekt, Wein, Bier und Spirituosen fliessen in Strömen und machen die Zunge locker und der Bürotratsch wird subtiler, die Tanzeinlagen mutiger. So birgt die betriebliche Weihnachtsfeier allerlei Fettnäpfchen, die sich zu Affronts auswachsen können. Was sagen Benimm-Experten und was sind ihre «goldenen Regeln» für betriebliche Festivitäten? Hier die Antworten …

Muss ich teilnehmen?

Ist vom Betrieb für eine Weihnachtsfeier die Teilnahme als Pflicht deklariert, dann sollten Sie sich eine gute Ausrede einfallen lassen, wenn Sie sich drücken wollen. Ansonsten besteht keine Teilnahmepflicht. Allerdings wird ein Fernbleiben von Kollegen nicht gerade als fair eingestuft und Ihre Abwesenheit kann sich negativ auf das Betriebsklima auswirken. Sie laufen Gefahr, als selbstgefällig, hochnäsig eingestuft zu werden, sich als Aussenseiter zu outen. Bedenken Sie dies und auch, dass ein gemeinsames Erleben während der Weihnachtsfeier die Mitarbeiter zusammenschweissen und motivieren kann. 

Wieviel Alkohol ist noch okay?

Wie immer im Leben gilt grundsätzlich: weniger ist mehr. Wer unter Alkoholeinfluss Details preisgibt oder sich verschwätzt, der riskiert sich lächerlich zu machen oder von den Kollegen als Plappertante eingestuft zu werden. Geheimnisse wird man Ihnen danach nicht mehr so einfach anvertrauen. Falls Sie etwas zu tief ins Glas geschaut haben sollten, dann gilt die Maxime: niemals Klatsch, sondern stets Diskretion. Anschwärzen, üble Nachrede, Beleidigung oder sogar Prügeleien sind äusserst riskant wie auch sexuelle Belästigung. Sie wissen nie, wie Ihre Kollegen dies aufnehmen. So ein Benehmen kann nach Angaben der Handelskammern ein Grund für eine Abmahnung und sogar für eine Kündigung sein. Also, denken Sie an den Tag danach und riskieren Sie nicht Ihren Job.

Wie soll ich mich kleiden?

Sprechen Sie sich mit Ihren Kollegen ab. Ist vom Unternehmen keine ausgesprochene Mottofeier mit Dresscode angesagt, sind Sie in Ihrem Bürooutfit oder im gleichen Stil, nur etwas festlicher, bestens gekleidet. Benimm-Experten haben hierfür einen guten Rat: wirken Sie dezent und gepflegt in Ihrem Auftreten, seien Sie keinesfalls aufreizend, schrill oder bunt.

Was sind die Tabus?

Lassen Sie Ihren privaten Frust zuhause. Ebenso gehört Ärger im Unternehmen wie auch Beschwerden über Kollegen zu den Tabus. Und wenn Ihnen auf der Weihnachtsfeier was missfällt, sei es aufkommende Eifersucht bei Grüppchenbildung, die Ihnen nicht genehmen Speisen und Getränke oder die aus Ihrer Sicht «unmögliche» Ausstattung der Räumlichkeiten, dann halten Sie sich zurück. Nörgeleien hierüber sollten Sie sich tunlichst verkneifen. Vermeiden Sie Gespräche über betriebliche Angelegenheiten, insbesondere wenn Geschäftspartner zugegen sind, dann sind Internas kein Thema. Wenn Sie ins Gespräch mit Ihrem Chef geraten, bleiben Sie charmant und besprechen Sie keinesfalls Ärgernisse und fragen Sie keinesfalls eine Gehaltserhöhung an.

Darf ich Vorgesetzte Duzen?

Hier gilt: Distanz und Nähe bedürfen einer ausgewogenen Mischung. Eine Weihnachtsfeier ist kein Ort, um Vorgesetzte zu Duzen. Wenn Ihr Chef Ihnen das «Du» anbietet, sollten Sie es annehmen, aber bleiben Sie taktvoll – am Tag danach ist oftmals das «Sie» wieder angesagt, es sei denn, Ihr Chef erinnert Sie an das «Du». Wenn Sie unsicher sind, dann versuchen Sie Ihren Chef beim nächsten Zusammentreffen in der dritten Person anzusprechen – «sollte man dies heute angehen …» – sie merken dann, wie er darauf reagiert, jedenfalls bringen Sie ihren Chef damit nicht in Bedrängnis, falls es beim «Sie» bleibt.

Bin ich versichert, wenn ich mich verletze?

Eigentlich ja, jedenfalls dann, wenn die Weihnachtsfeier offiziell ist, also vom Unternehmen eine Einladung ausgesprochen wurde. In diesem Fall greift bis zum offiziellen Ende der Weihnachtsfeier die gesetzliche Unfallversicherung, was auch für den anschliessenden direkten Heimweg gilt. Ausnahmen hierzu, und die sollten Sie unbedingt beachten, sind: zu hoher Alkoholkonsum. Haben Sie zu viel Glühwein genossen, Bier, Wein oder Schnaps getrunken und verletzen sich dann auf dem Heimweg oder verursachen einen Unfall, dann können Sie nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung bauen. Diese greift auch dann nicht, wenn Sie nach der Weihnachtsfeier noch mit Kollegen eine Kneipe aufsuchen, um die Feier auszudehnen oder auch nur um einen Absacker zu geniessen.

Zusammenfassung

Eine betriebliche Weihnachtsfeier ist kein Freibrief für übermässigen Alkoholgenuss – das Übel schlechthin. Treten Sie charmant auf, kleiden Sie sich wie im Büro oder der Feier gemäss etwas festlicher. Verkneifen Sie sich Tratsch und Kritik, egal ob an Kollegen, Kunden oder am Unternehmen. Versuchen Sie sich mit elegantem Smalltalk durchzulavieren. Und wenn Ihnen nichts einfällt, beziehen Sie Kollegen in Gespräche mit ein, vor allem solche, die Sie nicht so gut kennen. Das zeigt Interesse und es ergeben sich oftmals neue und angenehme Kontakte im Unternehmen. Achten Sie auf kritische Aussagen oder das Anvertrauen von Geheimnissen – auch dies sind Fettnäpfchen, die zuweilen gefährlichen Auswirkungen auf Ihren Arbeitsplatz haben können.

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