„Tabula rasa“ im Domänenweingut Schloss Schönborn

26.08.2013 - R.KNOLL

DEUTSCHLAND (Hattenheim) - Der Fall machte im vergangenen Herbst Schlagzeilen und kocht jetzt wieder hoch. Das Domänenweingut Schloss Schönborn im Rheingau geriet ins kritische Visier der Staatsanwaltschaft, weil dem damaligen Betriebsleiter Peter Barth unerlaubte Konzentration vorgeworfen wurde. Jetzt hat die Weinkontrolle ihre Ermittlungen abgeschlossen und mögliche Dimensionen des Falles deutlich gemacht.

 

Für Paul Graf von Schönborn, den Inhaber des traditionsreichen Adelsgutes, ist das ein Grund, „Tabula rasa“ zu machen. Mit anderen Worten, ein Neuanfang ist angesagt, die einstige Ordnung im Betrieb muss wiederhergestellt werden. Offenbar waren es keine lässlichen Sünden, die der hochdekorierte „Gutsverwalter des Jahres 2009 im Gault Millau“ begangen hatte. Bei seiner aktuellen Offensive listete der Graf über 20 Weine auf, bei denen man freiwillig auf die erteilte Prüf-Nummer verzichtet. Der Verkauf wurde gestoppt, die Weine können von Käufern auch retourniert werden.

Zwar liegt auf manchen Weinen nur ein Verdacht der Manipulation, aber das ist für das Haus Schönborn schon Grund genug, die Reißleine zu ziehen. Immerhin stehen Vorwürfe der Weinkontrolle im Raum, die Gewicht haben: Verschnitt mit Weinen aus einem anderen Anbaugebiet (für diverse Rosé und Rotweine hatte sich Barth offenkundig bei seinem Kollegen im fränkischen Schönborn-Weingut bedient), unzulässiger Zusatz von Weindestillat bei Trockenbeerenauslesen, bei Lagenwein Verschnitt mit Wein aus anderen Lagen, unzulässige Mostkonzentration.

20 000 Flaschen dürften insgesamt betroffen sein. Ihr Inhalt kann nur mehr entsorgt werden, weil nicht verkehrsfähig. Für das Weingut kann das, wenn Kunden aus dem Handel noch vorrätige Weine zurückgeben, auf einen Verlust von bis zu einer Million Euro hinauslaufen. Ein Verlust der Mitgliedschaft im Verband der Prädikatsweingüter (VDP) scheint nicht bevorzustehen, da der Eigentümer keine Schuld auf sich geladen hat und selbst kein so großer Weinexperte ist, dass er Geschehnisse im Weinberg und Keller kritisch beurteilen kann.

Zufrieden ist er mit der Arbeit des im November 2012 eingestellten Betriebsleiter Steffen Röll. Dieser ist sowohl für die Weinberge als auch für den Keller verantwortlich. Die Bewirtschaftung der Weinberge wurde bereits neu und mehr ökologisch ausgerichtet. Wer die Erstlinge von Röll aus dem Jahrgang 2012 bereits probieren konnte, wird festgestellt haben, dass der junge, aber international erfahrene Önologe das Potenzial der über den ganzen Rheingau verstreuten Toplagen gut ausgenutzt hat.

Schönborns Groll auf den Vorgänger ist noch nicht verraucht. „Seine Handlungsweise entspricht nicht meinen Werten und ist in keiner Weise nachvollziehbar“, äußert er sich kritisch. Ob er Barth, der nach Bekanntwerden der Vorwürfe sofort entlassen wurde, zivilrechtlich wegen Schadenersatz belangen wird, wenn der Fall vor Gericht abgeschlossen und dieser verurteilt ist, lässt der Graf vorläufig offen. Ein Fall für das Arbeitsamt ist Peter Barth derzeit übrigens nicht. Er konnte beim VDP-Weingut Fitz-Ritter in Bad Dürkheim als Kellermeister anheuern.

Involviert in die Sache ist im übrigen auch der fränkische Schönborn-Betrieb Schloss Hallburg, aber eher mit Peanuts. Gutsverwalter Georg Hünnerkopf war Lieferant für die Rotweine und Rosé, die unter Rheingauer Flagge verkauft werden. Er bekam gewissermaßen im „Gegengeschäft“ aus dem Rheingau Most, der dann mit dem Material für einfache Weißweine „vermählt“ wurde. Übergebietlicher Verschnitt nennt man so etwas in der Fachsprache. Derartige Weine hätten nur als Tafelwein vermarktet werden dürfen. Inzwischen hat der Betrieb in Volkach „mit Bedauern für das Vergehen“ drei zu Unrecht erhaltene Prüfnummern zurückgegeben. Hünnerkopf selbst kommentiert diese Tauschgeschäfte zwischen zwei Betriebsleitern so: „Das war echter Blödsinn von mir, ich hätte mich nie darauf einlassen dürfen.“

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