Nach Enthüllung in «Le Parisien»

Frankreich: Regeln für Weinkarten verschärft

Text: Alice Gundlach | Veröffentlicht: 05.06.2025


Die Zeitung «Le Parisien» deckte vor einigen Wochen auf: Viele Restaurants in Paris täuschen ihre Kunden, indem sie ihnen andere, billigere Weine servieren als die, die auf der Karte stehen. Nun hat sich das französische Wirtschaftsministerium eingeschaltet.

Die französische Tageszeitung hatte zahlreiche Restaurants in der Hauptstadt untersucht. Dafür hatte sie Sommeliers in Restaurants geschickt, die sich als Touristen ausgaben, und zudem anonym mit Mitarbeitern gesprochen. Dabei kam heraus, dass es in vielen Lokalen, insbesondere in touristischen Gegenden, gängige Praxis ist, den vom Kunden bestellten Wein durch einen anderen, günstigeren zu ersetzen.

Reste werden zum «Happy Hour»-Wein

«Umfüllen» werde dieses Vorgehen intern genannt, räumte etwa eine Frau, die nach eigenen Angaben seit 30 Jahren in der Pariser Gastronomie arbeitet, der Zeitung gegenüber ein: «Es kommt vor, dass ich für die Happy Hour Weinreste in eine Flasche zusammen fülle, oder Bardolino durch Chianti ersetze, der viel billiger, aber geschmacklich überhaupt nicht dasselbe ist. Oder sogar Beaujolais, den manche Chefs in grossen Mengen kaufen, als Côtes-du-Rhône ausgebe.»

«Abgesehen von den Stammgästen wurden alle anderen Gäste betrogen.»

Wer als Tourist erkennbar ist, wird betrogen

Ein anderer ehemaliger Kellner, der in einer Brasserie in Montmartre gearbeitet hatte, gab zu: «Abgesehen von den Stammgästen wurden alle anderen Gäste betrogen. Wenn ich amerikanische Touristen auf der Terrasse sah, wusste ich, dass sie über den Tisch gezogen werden würden.»

«Transparenz zum Schutz der Verbraucher»

Daraufhin hat nun die Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (Dgccrf) des französischen Wirtschaftsministeriums ihre Leitlinien zum Erstellen von Weinkarten verschärft. Diese erfordere «Strenge, Präzision und transparente Kommunikation zum Schutz der Verbraucher und des önologischen Erbes.»

Angaben müssen überprüfbar sein

Jede Weinkarte muss wesentliche Informationen enthalten, besagen die Leitlinien, darunter die Verkaufsbezeichnung: Es muss die AOP (geschützte Ursprungsbezeichnung), die IGP (geschützte geografische Angabe) oder, die allgemeine Herkunftsbezeichnung wie «Vin de France» angegeben werden. Darüber hinaus muss die Menge angegeben sein, der Preis einschliesslich Steuern und Service, sowie Allergene. Optional sind demnach Angaben zu Farbe, Alkoholgehalt, Rebsorte, Hersteller, Jahrgang, Auszeichnungen und biologischer Herstellungsmethode, «sofern diese überprüft werden können und nicht irreführend sind.»

Nur «Vin du Languedoc» reicht nicht

Weine mit AOP oder IGP müssen die vollständige Bezeichnung tragen, wie «AOP Bordeaux» oder «IGP Pays d’Oc», bzw. die ausländischen Äquivalente wie DOC oder DOCG für italienische Weine. Weine ohne geografische Angabe müssen das Herkunftsland deutlich angeben, «wobei mehrdeutige Bezeichnungen wie «Vin du Languedoc» zu vermeiden sind.» Überdies muss die Weinkarte innerhalb und ausserhalb des Lokals sichtbar sein und während der Öffnungszeiten mindestens fünf Flaschen pro angebotenem Wein vorgehalten werden.

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