Châteauneuf-du-Pape
Millionenbetrug mit gefälschtem Wein

Text: Alice Gundlach | Veröffentlicht: 20.10.2026
Die französischen Behörden haben Vermögenswerte im Wert von mehr als 1,8 Millionen Euro beschlagnahmt. Dazu gehören ein Chalet im Alpenort Megève und Finanzanlagen. Hintergrund ist ein mutmasslicher Betrug mit Wein, der unter der geschützten Herkunftsbezeichnung Châteauneuf-du-Pape verkauft worden sein soll.
679 Hektoliter Wein betroffen
Nach Angaben der Ermittler versteckte ein Erzeuger und Weinhändler aus Okzitanien 679 Hektoliter Wein vor den Kontrollbehörden. Ein Zwischenhändler soll den Wein aus den Jahrgängen 2020 bis 2022 anschliessend fälschlich als Châteauneuf-du-Pape vermarktet haben. Die Gendarmerie erklärte, mit dieser Methode seien Einnahmen erzielt worden, die bis zu 14-mal so hoch gewesen sein könnten wie der ursprüngliche Wert des Weins.
Finanzieller Schaden erheblich
Das untersuchte Volumen ist gemessen an der Appellation überschaubar: Châteauneuf-du-Pape produziert im Durchschnitt rund 90.000 Hektoliter pro Jahr. Der mögliche finanzielle Schaden könnte dennoch erheblich sein, weil die renommierte Herkunftsbezeichnung deutlich höhere Preise ermöglicht.
In Chalet, Luxusauto und Pferd investiert
Das auf etwa 1,6 Millionen Euro geschätzte Chalet in Megève und Finanzanlagen im Wert von mehr als 220.000 Euro wurden den Behörden zufolge aus mutmasslichen Straftaten finanziert. Ein Teil der Einnahmen sei für private Zwecke ausgegeben worden, darunter für einen Luxuswagen und ein Turnier-Springpferd.
Fall kommt vor Gericht
Die Ermittlungen führte die Gendarmerie in Pézenas gemeinsam mit einer regionalen Spezialeinheit für Wein- und Spirituosenkontrollen. Der Fall soll demnächst vor dem Gericht in Béziers verhandelt werden. Zu den konkreten Anklagepunkten und zur Identität der Beteiligten machten die Behörden bislang keine Angaben.
Auf der Spur des Weins
Der Fall lenkt den Blick auf die Bedeutung geschützter Herkunftsbezeichnungen. Sie sollen Herkunft und Herstellungsweise eines Weins belegen und sind für Produzenten, Handel und Käufer eine wichtige Orientierung. Ob der Wein tatsächlich auf den genannten Märkten verkauft wurde oder in den Export gelangte, ist bislang offen. Die Vorwürfe müssen vor Gericht geprüft werden.