Vin de Pays

Ehemalige Qualitätsstufe in Frankreich entspricht Heute für Indication Geographique Protégée (I.G.P.) Landwein oder Tafelwein bestimmter Herkunft, der Herkunftsrecht geniesst und einem Gebietscharakter zeigt. Ungefähr 15% der französischen Weine kommen als I.G.P. – Landwein – auf den Markt. Diese Bezeichnung ist gesetzlich geschützt und wurde 1981 mit dem Ziel überarbeitet, Weinen mit lokaler Bedeutung mehr Identität zu verleihen. Bis jetzt wurden für Vin de Pays über 100 Zonen festgelegt. Sie dürfen nur aus bestimmten zugelassenen Sorten gekeltert, und nicht mit Weinen aus anderen Regionen verschnitten werden. Sie unterliegen auch sensorischen Prüfungen und tragen ein spezielles Siegel.