Katzenjammer

Ein Kater ist eine Krankheit

Text: Arthur Wirtzfeld | Veröffentlicht: 16. Oktober 2019


DEUTSCHLAND (Frankfurt) – Jedem, der schon mal zu tief ins Glas geschaut hat, kennt ihn, den Katzenjammer oder in verschärfter Form den Kater. Beide Begriffe, Katzenjammer als Ableitung von „Kotzen-Jammer“ aus dem 18. Jahrhundert (Redensart damaliger Studentenverbindungen) und Kater als Ableitung des medizinischen Begriffs „Katarrh“ (Entzündung der Atemorgane), bezeichnen umgangssprachlich das körperliche Unbehagen, meist auch salopp als „Brummschädel“ tituliert. Den, den es erwischt, fühlt sich unwohl aufgrund übermäßigen Alkoholgenusses. Die Unpässlichkeit kann laut Wissenschaft bis zu drei Tage anhalten und die Leistungsfähigkeit einschränken.

Aktuell musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mit einem Fall auseinandersetzen, wobei ein beklagter Hersteller mit den Namen seiner Produkte, dem „Anti Hangover Shot“ und Pulver „Anti Hangover Drink“ suggeriert, dass sie einem Brummschädel vorbeugen. Die Mischungen der betreffenden Produkte aus Antioxidantien, Elektrolyten und Vitaminen würden gegen Kater helfen, heißt es in der Produktbeschreibung. Ein Wettbewerbsverein hielt die entsprechende Werbung für unzulässig und klagte auf Unterlassung - mit Erfolg.

Ein Alkoholkater ist eine Krankheit

Ein Kater oder englisch ein „Hangover“ sei eine Krankheit, befand das OLG Frankfurt. Denn der Begriff der Krankheit schließe auch „eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers“ ein. Das Gericht erläuterte weiter: Der Begriff Kater umschreibe entsprechende Symptome wie Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen. Keine Rolle spiele es, dass bei einem Kater „die Symptome regelmäßig von selbst verschwinden und keiner ärztlichen Behandlung bedürfen“. Es gebe aber sogar einen medizinischen Fachbegriff dafür: „Veisalgia“ (Alkoholintoxikation).

In der Zusammenfassung erläuterte das OLG Frankfurt, dass die Werbung suggeriere, die Produkte seien zur Behandlung der Symptome eines Alkoholkaters geeignet oder könnten einem Kater vorbeugen. Solche „gesundheitsbezogenen Aussagen“ zu Lebensmitteln seien aber nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Nach EU-Recht müssen solche Aussagen für das jeweilige Lebensmittel oder bestimmte Zutaten ausdrücklich zugelassen sein. Das sei hier nicht der Fall, entschied das OLG.

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