Ratgeber

Fettnäpfchen im Alkohol

Text: Arthur Wirtzfeld | Veröffentlicht: 24. November 2019


DEUTSCHLAND (Würzburg) – Für die einen sind sie überflüssig, zuweilen leidig, für andere bedeuten sie die Bühne des Jahres. Wir sprechen hier über die jährlichen Weihnachtsfeiern. Profiteure solcher Feiern sind in der Regel die Gastronomen, denn Unternehmen lassen es schon mal gerne zum Ende des Jahres krachen. Immer im Spiel sind dabei Alkohol und Bürotratsch gepaart mit mehr oder minder spaßigen Rückblicken, zuweilen auch peinlichen Anekdoten über Kollegen bis hin zu heißen Rhythmen auf der Tanzfläche. Dabei bergen solche betrieblichen Feiern eine ganze Reihe von Fettnäpfchen, die es zu vermeiden gilt, wenn man den Respekt der Kollegen nicht aufs Spiel setzen will oder sogar seinen Job riskieren möchte.

Knigge und Baudissin

Man muss nicht den ehrwürdigen Knigge bemühen, denn der normale Menschenverstand sollte ausreichen, sich entsprechend zu benehmen. Darüber hinaus sind „Goldende Verhaltensregeln“ spätestens seit dem erwähnten Adolph Knigge aus seinen Schriften „Über den Umgang mit Menschen“, verfasst Ende des 18. Jahrhundert, bekannt und heutzutage unter „knigge.de – Manieren per Mausklick“ nachzulesen. Immer wenn ich zum  Thema „Gesellschaftliche Regeln“ recherchiere ist mir ein Blick in „Das goldene Buch der Sitte“ obligatorisch, dabei amüsant und recht aufschlussreich. Herausgegeben in 1901 vom Stuttgarter Verlag W. Spemann unter der Reihe „Spemanns Hauskunde“ haben die Autoren Graf Wolf und Gräfin Eva Baudissin in ihrem literatischen Werk Benimmregeln dokumentiert, die denen von Knigge gleichen und heute noch Gültigkeit haben. Aufreizend ist schon das von Johann Wolfgang von Goethe entlehnte Vorwort des Buches:

„Greift nur hinein in´s volle Menschenleben // ein jeder lebt´s, nicht vielen ist´s bekannt // und wo Ihr´s packt, da ist´s interessant“

Graf Wolf und Gräfin Eva Baudissin konstatierten im „Das goldene Buch der Sitte“ unter der Überschrift „Mäßigkeit beim Trinken“, in charakteristischen Zügen das, was nicht nur bei Weihnachtsfeiern „höchst ratsam zu vermeiden erscheint“ (Zitat): „Wie soll man trinken, solange man auch nur einen ganz kleinen Bissen im Munde hat, und wie trinke man in einer Gesellschaft, zumal wenn Damen zugegen sind, auch nur einen einzigen Tropfen mehr als man vertragen kann, denn wer des Weines voll ist, redet leicht Unsinn und vernachlässigt seine Haltung und seine Bewegungen.“ Und speziell zum Wein heisst es dort: „Der Wein wirkt verschieden auf die Menschen: Der eine wird redselig, der zweite stumpfsinnig, der dritte bekommt einen moralischen Katzenjammer, der vierte das heulende Elend, der fünfte will sich über sich selbst halbtot lachen, der sechste wird zudringlich, der siebte wird streitsüchtig, der achte fängt an zu singen und der neunte fühlt plötzlich den Drang in sich, eine Rede zu halten."

Na, das kennen wir doch alle! Damit sie die Weihnachtsfeier gut überstehen, sollten einige Regeln und Verhaltensweisen beachtet werden, die da wären …

Ist die Teilnahme an der Weihnachtsfeier Pflicht?

Grundsätzlich nein. Allerdings könnte das Fernbleiben ohne verständliche Entschuldigung bei Vorgesetzten und bei den Kollegen gleichermaßen als Desinteresse in Hinblick eines harmonischen Betriebsklimas ausgelegt werden. Fehlende Kollegen riskieren als arrogant abgestempelt zu werden. Sie könnten sich dem Status Außenseiter nähern und riskieren von einem Gemeinschaftsgefühl ausgeschlossen zu sein. Auch wer zu spät zur Weihnachtsfeier eintrifft oder sehr früh wieder weg muss, sollte dies rechtzeitig und ehrlich kommunizieren.

Welche Menge an Alkohol ist noch erlaubt?

Jeder weiss: je weniger, desto besser. Denken sie auch an den Arbeitstag danach. Wenn Ihre Sinne sie im angetrunkenen Zustand verlassen, riskieren sie zum Gespött der Kollegen zu werden. Sofern sie doch zu viel ins Glas geschaut haben, gilt nicht nur in diesem Fall: kein Tratsch, sondern bleiben sie diskret. Und denken sie daran: Beleidigungen, sexuelle Anspielungen und sogar Handgreiflichkeiten können nach Angabe der Handwerkskammern ein Grund für eine Abmahnung und sogar ein Grund für eine Kündigung sein.

Gibt es eine Kleiderordnung?

Ja und nein. Wählen Sie ein Outfit, wie es im Büro üblich ist oder wäre. Der Dresscode der Benimm-Experten lautet: vielleicht die Bürokleidung ein wenig festlich aufpeppen, ansonsten gepflegt und dezent statt aufreizend und schrill.

Was sind Tabuthemen?

Alles was Ärger am Arbeitsplatz betrifft, auch Beschwerden über Kollegen oder auch private Probleme sind tabu. Bewerten sie auch nicht frühere betriebliche Feiern, die ihnen warum auch immer missfallen haben. Auch Themen zu betrieblichen Angelegenheiten sind möglichst zu vermeiden, vor allem auch dann, wenn die Firma Kunden, Lieferanten oder Partner eingeladen hat. Und täuschen sie sich nicht im Verhalten ihrer Vorgesetzten, wenn sie scheinbar deren ersehnte Aufmerksamkeit erhalten – eine Frage nach der Gehaltserhöhung ist auf einer Weihnachtsfeier absolut tabu.

Du oder Sie?

Auf jeder Betriebsfeier ist die richtige Mischung aus Distanz und Nähe gefragt. Dies betrifft die Kollegen wie die Vorgesetzten gleichermassen. Bietet Ihnen der Chef das Du an, dürfen sie annehmen. Aber Vorsicht, prüfen sie beim nächsten Treffen im Betrieb dieses Angebot, indem sie achtsam vorgehen und ihren Chef erst mal in der dritten Person ansprechen, etwa so: „Sollte man heute nicht …“. Erinnert Ihr Chef sie nicht an das Du oder vermeidet in seiner Antwort das Du, dann bleiben sie beim Sie und warten ab, wie es sich entwickelt. Im Übrigen sind plumpe Vertraulichkeiten und alkoholgeschwängerte Angebote für ein Du während einer Weihnachtsfeier zu unterlassen.

Greift die Versicherung auf Weihnachtsfeiern?

Ja, unter bestimmten Umständen. Jedenfalls muss eine offizielle Einladung ihrer Firma vorliegen. Im Rahmen des zeitlichen Rahmens einer Feier, also vom offiziellen Beginn bis zum offiziellen Ende greift die gesetzliche Unfallversicherung. Wer auf dem Weg zur Weihnachtsfeier sich beispielsweise durch einen Sturz eine Verletzung zufügt, darf auf die Reglung durch die gesetzliche Versicherung vertrauen. Aber Obacht: Der Konsum von Alkohol gefährdet generell den Versicherungsschutz. Wer zu tief ins Glas geschaut hat und auf dem Heimweg stürzt oder im Verkehr einen Unfall verursacht, kann nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung bauen. Der Versicherungsschutz entfällt auch für Unfälle, wenn sie nach der Weihnachtsfeier noch in einer Bar oder einem Tanzlokal eingekehrt waren.

Fazit: Alles halb so wild

Bleiben sie authentisch und rücksichtsvoll. Seien sie ein aufmerksamer Gesprächspartner, sprechen sie auch die Kollegen an, mit denen sie im Arbeitsalltag weniger in Berührung kommen. Und das eine oder andere Glas Wein oder Bier im Kreise der Kollegen auf Weihnachtsfeiern ist durchaus üblich. Denn der Genuss von Alkohol ist seit jeher Bestandteil der Kulturen und Gesellschaften. Dazu sagt das US-Anthropologe David Goodman Mandelbaum (Zitat aus seinem Artikel „Alkohol und Kultur“): „Das Trinken von Alkohol ist in allen Gesellschaften eine geregelte Aktivität, eingegrenzt durch Vorschriften und Normen im Hinblick darauf, wer wie viel wovon trinkt, wann, wo, mit wem, auf welche Weise und mit welchen Auswirkungen.“ Und weiter heisst es: „Wo Alkohol bekannt ist, werden Muster für den Konsum und die Enthaltung vorgeschrieben, meist in feinen Details. Es gab nur sehr wenige, wenn überhaupt, Gesellschaften, deren Bevölkerung den Alkoholkonsum kannte und ihm dennoch wenig Beachtung schenkte. Alkohol ist vielleicht tabu, er wird aber nicht ignoriert.“

Rufen sie sich für den Fall der Fälle die neun Figuren, die Graf Wolf und Gräfin Eva Baudissin in ihren Benimm-Regeln charakterisiert haben und die hier beschrieben sind in Erinnerung. Bleiben sie in allen Belangen maßvoll und denken sie immer daran, eine Weihnachtsfeier Ihrer Firma ist letztlich nichts anderes als ein Arbeitstag. Der Chef ist der Gleiche, die Kollegen sind die Gleichen – ihnen gehört der Respekt, auch dann, wenn es ums Feiern geht.

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