Verfügung greift

In Bayerns Hauptstadt gilt jetzt nächtliches Alkoholverbot

Text: Arthur Wirtzfeld | Veröffentlicht: 01. September 2020


DEUTSCHLAND (München) – In München gilt ab vergangenem Wochenende für zunächst sieben Tage ein nächtliches Alkoholverbot. Da am Freitag die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz den Signalwert von 35 überstieg, greift bis zum 4. September eine entsprechende Allgemeinverfügung. Ab 21.00 Uhr gilt nun ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke zum Mitnehmen, ab 23.00 Uhr darf mit Ausnahme von Außengastronomie kein Alkohol mehr im öffentlichen Raum getrunken werden.

Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 150 Euro für den Alkoholkonsum und von mindestens 500 Euro für den Verkauf von Alkohol. Die Stadt begründet die Maßnahme damit, dass das Durchschnittsalter der Corona-Infizierten in München sich seit Beginn der Pandemie von 61 Jahren auf 32 Jahren reduziert habe. Besonders jüngere Menschen träfen sich zum gemeinsamen Alkoholkonsum, ohne Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten.

Basis: Sieben-Tage-Inzidenz

Bereits am 25. August hatte die Stadt München hat ein Alkoholverbot für den Fall weiter steigender Infektionen mit dem Coronavirus beschlossen. Sobald die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz den Signalwert 35 erreiche, gelte ab 21.00 Uhr ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke zum Mitnehmen, erklärte der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) bei der Ankündigung der Maßnahme. Im öffentlichen Raum dürfe dann ab 23.00 Uhr kein Alkohol mehr getrunken werden.

Die Zahl der Corona-Infizierten war in München in den Tagen zuvor deutlich gestiegen, die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz lag zum Zeitpunkt der Entscheidung für ein nächtliches Alkoholverbot bei rund 28. Das bedeutet, das es über einen Zeitraum von sieben Tage 28 neu gemeldete Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner gab.

Reiter erklärte, die Einschränkungen sollten noch wesentlich belastendere Maßnahmen verhindern. Zuvor hatte er bereits davor gewarnt, dass bei weiter steigenden Infektionszahlen auch Einschränkungen des Schul- und Kitabetriebs drohten. Dies solle unbedingt vermieden werden.

Hotspots: Partymeilen

In München entwickelte sich besonders der zentral gelegene Gärtnerplatz in der Coronakrise zu einer Partymeile, aber auch im Englischen Garten und an der Isar gab es große Menschenansammlungen. Über die Zustände beriet ein runder Tisch der Stadt, dessen Empfehlungen für Einschränkungen des Alkoholkonsums folgte der Stadtrat mit breiter Mehrheit.

Schon seit Mitte August hatte die Stadt Hamburg mehrere Bezirke für die Wochenenden ein Verbot für den Außerhausverkauf von Alkohol verfügt. Auch in Bamberg gibt es solch ein Modell.

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