Verfassungsgericht Kanton Waadt

Winzer aus Champagne dürfen Weine nicht Champagne nennen

Text: Miguel Zamorano | Veröffentlicht: 20. April 2021


Das Verfassungsgericht des Kantons Waadt hat den Winzern der Gemeinde Champagne VD verboten, den Begriff «Champagne» auf den Flaschen zu verwenden. Wie 20min.ch berichtet, müssen die Winzer des knapp 28 Hektar grossen Anbaugebiets am Neuenburgersee sich nun einen anderen Namen für ihre Appellation d'Origine Contrôlée (AOC) ausdenken.

Die Kantonsbehörden hatten der Gemeinde Anfang des Jahres das Recht zugesprochen, den Begriff Champagne zu nutzen. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit. Nun hatte sich der Wirtschaftsverband der französischen Champagner-Produzenten eingeschaltet, und dagegen geklagt. Das Verfassungsgericht mit Sitz in Lausanne gab dem Kläger Recht und beruft sich dabei auf die bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz.

Mit diesem Beschluss überstimmt das Verfassungsgericht die Kantonsbehörden.

Weltweiter Schutz für die Marke

Was im Volksmund als Champagner für allerlei Schaumwein-Erzeugnisse genutzt wird, ist eine Marke, die von den Champagne-Erzeugern weltweit kompromisslos geschützt wird. Und zwar dort wo mögliche Verwechslungsgefahren drohen. Auf ihrer Webseite listet das Comité Champagne die Fälle auf, in denen sie auf Winzer aus Brasilien oder aus der Ukraine oder Russland eingewirkt hat, die geschützte Ursprungsbezeichnung Champagne nicht zu verwenden.

Zurück zur Übersicht