Zustimmung mit Änderungen

Deutscher Bundesrat gibt grünes Licht für neue Weinverordnung

Text: Linus Bauer | Veröffentlicht: 29. März 2021


Der Bundesrat hat der Reform der Weinverordnung mit Änderungen zugestimmt. Seine Anpassungen betreffen insbesondere die gesetzliche Regelung der Bezeichnungen «Erstes Gewächs» und «Grosses Gewächs», schreibt der Deutsche Weinbauverband (DWV) in einer Pressemitteilung. Die Rebsortenliste für Deutschen Wein passte der Bundesrat ebenfalls an. Das Modell mit vier Herkunftsstufen für eine geschützte Ursprungsbezeichnung sei bestätigt.

Die letzte Hürde für die neue Weinverordnung ist die Bundesregierung. Sie muss dem Vorschlag des Bundesrates noch einmal formal zustimmen. Mit einer Verabschiedung und der Veröffentlichung der Verordnung könne bis Ende April gerechnet werden.

Deutscher Weinbauverband begrüsst die Zustimmung

Der Deutsche Weinbauverband zeigt sich zufrieden mit dem Entscheid des Bundesrates. Es sei ein langer Weg mit vielen nicht einfachen Diskussionen gewesen, sagt DWV-Präsident Klaus Schneider. «Umso erfreuter bin ich, dass nun das alte deutsche Qualitätsweinsystem - in Anlehnung an das romanische Modell - stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden kann.»

DWV-Generalsekretär Christian Schwörer richtet sich nun mit einem Appell an die Schutzgemeinschaften. Sie sollen den bis 2025 eingeräumten Übergangszeitraum nutzen, um über entsprechende Anpassungen ihrer Produktspezifikationen eine Profilierung ihres Gebietes vorzunehmen.

Zurück zur Übersicht