«Verschlammte» Weine der Flutkatastrophe für den guten Zweck

Aktion #Flutwein für betroffene Winzer*innen aus Ahrweiler

Text: Linus Bauer | Veröffentllicht: 29. Juli 2021


Die verheerende Flutkatastrophe im Westen Deutschlands hat grosse Solidarität ausgelöst. Da auch viele Winzerinnen und Winzer schwer betroffen sind, bewegt die Geschichte die Weinwelt sehr. Zu ihrer Unterstützung starteten diverse Betriebe und Verbände Benefiz-Aktionen und riefen Spendenaufrufe ins Leben. Eine Auflistung davon finden Sie hier. 

Verschlammter Qualitätswein der Region Ahrweiler

Ein besonderes Projekt ist die Kampagne #Flutwein, initiiert von örtlichen Gastronomen von «Klebers Küche & Garten» in Kooperation mit Ahrwein e.V. Über die Crowdfunding-Plattform Startnext betreiben sie eine Spendenaktion, bei der Unterstützer als Dankeschön Weine aus der Region Ahrweiler erhalten. Das Besondere: Die Flaschen stammen aus gefluteten und zerstörten Weingütern und werden zum Gedenken an die Katastrophe originalverschlammt verschickt.

Die Spendenaktion können Sie hier unterstützen.

Innerhalb weniger Tage gingen für #Flutwein bereits über 10'000 Spenden ein. Gemäss der Marketing-Zeitschrift «Horizont» unterstützt der Vermarkter «Seven-One Ad Factory» die Aktion ehrenamtlich mit Werbespots und Plakaten. Am 24. Juli waren die Initiatoren zudem in der Sat-1-Spendengala «Deutschland hilft» zu sehen.

Per 29. Juli kam so bereits ein Spendenbetrag von über 900'000 Euro zusammen. Das Geld komme vollständig den betroffenen Winzern und Gastronomen zugute. Die Aktion läuft noch bis zum 1. September.

Qualität trotz Schlammschicht

Die Initiatoren von #Flutwein versprechen, dass alle versendeten Weine trotz der verschlammten Flasche noch geniessbar sind und dem Prädikat «Deutscher Qualitätswein» entsprechen. Der Hochwasserschlamm werde aktuell von der Kreisverwaltung in Ahrweiler auf potenzielle Verunreinigungen untersucht. Zur Sicherheit werden auch Qualitätskontrollen und -analysen der Flutweine und der entsprechenden Betriebe in die Wege geleitet.

Zurück zur Übersicht