Schweizer Dorf Champagne will wieder mit Ortsnamen werben

03.07.2008 - arthur.wirtzfeld

SCHWEIZ (Genf) - Trotz eines bestehenden gerichtlichen Verbots für die Bezeichnung "Vin de Champagne" für Weine aus dem Schweizer Dorf Champagne durch französische Gerichte hat nun die Gemeinde im Streit mit Frankreich um die Nutzung seines Ortsnamens für lokale Produkte einen Etappensieg errungen.

 

Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum habe der im Dorf ansässigen Bäckerei Cornu jetzt erlaubt, künftig die Herkunftsbezeichnung "De Champagne Suisse" ("aus der Schweizer Champagne") verwenden zu dürfen, sagte ein Sprecher der Dorfaktion der Nachrichtenagentur AFP. Ein französisches Gericht hatte dem Unternehmen im April verboten, auf Gebäck-Verpackungen mit dem Slogan "Made in Champagne" zu werben.

Nach Auffassung des Pariser Gerichts ist die Herkunftsbezeichnung Champagne allein dem gleichnamigen französischen Weinanbau-Gebiet vorbehalten. Nach einem Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union mussten die Winzer aus dem 713-Einwohner-Dorf im Kanton Waadt bereits 2004 die Bezeichnung "Vin de Champagne" ("Wein aus Champagne") für ihren Wein aufgeben. Seitdem nennen die Champagner ihren Wein aus der Waadter Rebbauregion "Libre-Champ"

Nach der Zulassung der Ortsbezeichnung durch die Schweizer Behörde hoffen die Champagner nun, das französische Urteil anfechten zu können. "Die Entscheidung kommt nach zwölf langen Jahren des Wartens", erklärte Sprecher Vianney Mallein.