Erwartungen an den Hochmoselübergang nach unten korrigiert

09.12.2010 - arthur.wirtzfeld

DEUTSCHLAND (Ürzig) - Das BMVBS (Ministerium des Bundes für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung) hat die gesamtwirtschaftliche Bewertung des Projektes "Neubau der B 50 von Wittlich bis Longkamp" (Hochmoselübergang) überarbeitet und den bisher angenommenen Nutzen-Kosten-Faktor von 3,4 auf 1,8 nach unten korrigiert. Dennoch soll an dem Bauvorhaben festgehalten werden; das Ministerium beruft sich dabei auf die Einstufung in den "Vordringlichen Bedarf" und die "nachgewiesene Wirtschaftlichkeit".

 

Pro-Mosel sieht in der Absenkung des Nutzen-Kosten-Faktors eine Bestätigung ihrer Kritik am Bau des Hochmoselübergangs. "Sowohl die Bedeutung der Straße für den Fernverkehr als auch für den Regionalflughafen Hahn war maßlos übertrieben worden", so Georg Laska von der Bürgerinitiative. "Mit dieser Korrektur verschiebt sich zugleich das Verhältnis von Nutzen und Schäden in der Kulturlandschaft Mittelmosel, was eine Neuabwägung unerlässlich macht." Weiterhin ist die Einstufung in den "Vordringlichen Bedarf" aus dieser Perspektive heraus neu zu überprüfen.

Unberücksichtigt geblieben sind bislang die Risiken, die sich aus der problematischen geologischen Situation bei Ürzig - geologische Bruchkante und Geröllhang - ergeben; abgesehen von den Gefahren für Mensch und Umwelt bleibt die Pfeilergrüdung für die 160 Meter hohe Brücke ein hohes finanzielles Risiko. Bei einer - nicht unwahrscheinlichen - Steigerung der Gesamtkosten auf das Doppelte würde der Nutzen-Kosten-Faktor unter 1 sinken und sich das Projekt in ein Millionengrab für deutsche Steuergelder verwandeln.

Der Bundesrechnungshof hat bereits mehrere Eingaben zu dem Projekt erhalten und unter dem Aktenzeichen AZ V3 - 05 20 35 190/10 registriert. Es wird voraussichtlich in den Arbeitsplan für das Jahr 2011 genommen und ggfs. schon im Vorfeld ermittelt.

Die Bürgerinitiative Pro-Mosel weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die hohen zu erwartenden Schäden in der Moselregion hin, die zu Einbußen in Tourismus und Weinbau führen werden. Auch diese Kosten sind in der Wirtschaftlichkeitsbewertung des Bundesverkehrsministeriums nicht enthalten.

Es ist daher ein Gebot der Vernunft und der Verantwortung, die aktuellen Bau- und Rodungsmaßnahmen zu unterbrechen, unnötige Schäden zu verhindern und ein zeitgemäßes, kostengünstigeres sowie weniger schädliches Infrastrukturkonzept zu erarbeiten.