Hochmoselübergang: Szenario zum Ausstieg unter Verwendung fertiggestellter Bauten

01.04.2011 - arthur.wirtzfeld

DEUTSCHLAND (Ürzig) - Eine veränderte Faktenlage bei Verkehrsprognosen und Nutzen-Kosten-Faktor (Halbierung) sowie die hohen Risiken für die Ferien- und Weinbauregion Mittelmosel machen ein Überdenken der Baumaßnahme „Hochmoselübergang“ unerlässlich. Ein möglicher Ausstieg aus dem Projekt bedeutet nicht notwendigerweise das Zurückbleiben von Betonruinen in freier Landschaft. Ein Großteil der bereits fertiggestellte Bauten, darunter der gesamte Planungsabschnitt I (Baubeginn 2003) in der Wittlicher Senke lässt sich unabhängig von der Hochbrücke sinnvoll für den regionalen Verkehr nutzen.

 

Der Trierische Volksfreund zitierte am 29. März das Verkehrsministerium mit der Aussage, 75 der 330 Millionen Euro seien bereits verbaut.

Die Bürgerinitiative macht darauf aufmerksam, dass der größte Teil davon, nämlich mindestens 50 Millionen Euro, für den Planungsabschnitt im Bereich zwischen der B 50 bei Platten und dem Autobahnkreuz Wittlich, dem Planungsabschnitt I, verbaut wurde. Dies ergab eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulrike Höfken (Bündnis 90/Die Grünen) vom 27.05.2010 (Drucksache 17/1918). Ursprünglich sollte dieser Teilabschnitt insgesamt 61 Millionen Euro kosten.

Da aber dieser Teilbereich des Baus im Hinblick auf eine Verbesserung der Verbindungen zwischen dem Industriegebiet Wittlich und der A1/A60 sowie einer Entlastung von Wengerohr und Platten Vorteile bietet, ist eine bedarfsgerechte Fertigstellung dieses Teilabschnitts kein Streitpunkt. Möglicherweise wären aber auch an dieser Stelle Einsparungen möglich, da ein vierspuriger Ausbau wegen des mäßigen Verkehrsaufkommens überprüft werden sollte. Ferner wurde vom Verkehrsministerium mitgeteilt, dass drei Viertel aller Aufträge im Wert von 175 Millionen vertraglich vergeben seien. In der Antwort auf die oben genannte Anfrage wurde mitgeteilt:

„Im Falle einer Kündigung steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich einer bestehenden Kostenersparnis zu.“ Pro-Mosel geht davon aus, dass aufgrund dieser Regelung nur ein Bruchteil der Gesamtsumme ersetzt werden müsste, da die Baumaßnahmen im hauptsächlich betroffenen Abschnitt II noch wenig fortgeschritten sind. Eine Landespetition, die einen Baustopp fordert, um weitere Schäden auf Kosten der Steuerzahler zu verhindern, kann beim Bürgerbeauftragten des Landes öffentlich mitgezeichnet werden.