Ministerium lässt Säuerung von Most und Wein zu

06.09.2011 - arthur.wirtzfeld

DEUTSCHLAND (Mainz) - Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten lässt ausnahmsweise die Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2011 zu, heißt es in einer Pressemitteilung. Wie das Ministerium mitteilt, ist die Säuerung von Weinbauerzeugnissen nach den Vorschriften der Europäischen Union in Deutschland grundsätzlich verboten. Die Mitgliedstaaten sind jedoch befugt, in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen die Säuerung ausnahmsweise zuzulassen.

 

Die außergewöhnlichen Witterungsbedingungen des Jahres 2011, geprägt durch einen frühen Austrieb, Frühjahrstrockenheit und einen feucht-warmen Sommer, haben partiell zu atypisch niedrigen Säuregehalten und entsprechend hohen pH-Werten geführt. Laut Ministerium seien somit die weinbaulichen Voraussetzungen gegeben, in diesem Jahr die Säuerung zuzulassen. Die Säuerung sei für alle Erzeugnisse des Erntejahrgangs 2011 möglich.

Nun muss der Winzer entscheiden, was er macht, denn bekanntlich ist neben dem Mostgewicht der Gesamtsäuregehalt ein wichtiger Indikator für die Weinbereitung. Es gab bereits 2003 ein Weinjahr, wo extreme Temperaturen zu einer intensiven Säureverarmung der Grundweine führte. Die Säure ist ohne Frage das Rückgrat des Weins, stabilisiert diesen und gibt ihm das Potenzial zum Altern. Sensorisch verleiht die Säure dem Wein Struktur, frische und auch den fruchtigen Gesamteindruck. Weine mit wenig Säure wirken dagegen oft flach und fahl.