Verbot der maschinellen Weinernte bei allen Grand Crus in Burgund gefordert

12.08.2011 - arthur.wirtzfeld

FRANKREICH (Beaune) - Bereits jetzt zur Ernte 2011 haben sich im Burgund eine Gruppe von Erzeugern, die Lagen in den Grand Crus* bewirtschaften, untereinander verständigt und verzichten gänzlich auf eine maschinelle Ernte ihrer Trauben. Bis zum Jahr 2014 wird von ihnen darüber hinaus ein generelles Verbot der maschinellen Ernte auf allen Grand Crus im Burgund angestrebt.

 

Um ihrem Bestreben Nachdruck zu verleihen hat die Gruppe beim Institut National des Appellations d'Origine (INAO) einen Antrag gestellt, der eine diesbezügliche Änderung im Regelbuch vorsieht und für bestimmte Lagen schon ein Verbot für Erntemaschinen ab 2012 erlassen sollte. „Uns ist ein Verbot von maschineller Ernte sehr wichtig“, kommentiert Louis Michel Liger-Belair von der Domain du Comte Liger-Belair den Antrag. „Schon rund 5 Prozent der in Burgund klassifizierten Grand Crus werden maschinell abgeerntet, was unserem Image keineswegs zuträglich ist. Die Handlese ist natürlich weit aufwendiger, aber die Qualität ist eine völlig andere.“

Und Sylvain Pitiot, der die Grand Cru Clos de Tart verwaltet, die zum Besitz der Familie Mommessin gehört, ergänzt: „In der Tat arbeitet man in der Region Corton und vor allem im Chablis mit Vollerntern. Das muss sich ändern - so wie bereits bei fünf der Grand Crus, wo schon ausschließlich per Hand geerntet wird. Das ist aber nicht genug. Unser Ziel muss es sein, ein Verbot von maschineller Ernte in allen Grand Crus zu erreichen.“

Die fünf Grand Crus, die Sylvain Pitiot anspricht und in denen ausschließlich von Hand geerntet wird, sind La Romanée, La Grande Rue, Romanée-Conti, La Tâche und Clos de Tart. Zudem hat man in diesen Lagen auch nochmals die Erntemenge pro Hektar reduziert und man hat sich darauf geeinigt, dass Weine aus diesen Lagen nicht wie bisher 85 Prozent sondern nunmehr 95 Prozent der jeweiligen Rebsorte enthalten müssen. Dies alles sind begrüßenswerte Änderungen die u.a. auch vornehmlich dem Engagement von Sylvain Pitiot anzurechnen sind.

*Grand Cru Burgund: Die Bezeichnung Grand Cru, auf Französisch „großes Gewächs“, wird in den verschiedenen Weinbaugebieten Frankreichs anders definiert. Während in Bordeaux Grand Cru die Eigenschaft eines Weingutes beschreibt, bezieht sich im Burgund, wie übrigens auch im Elsass, Grand Cru auf die Lage. Grand Crus sind amtlich zertifizierte beste Lagen, wobei die Lage nicht die Weinqualität allein begründet, sondern oder vielmehr abhängig ist von der Arbeitsweise, Können und Engagement des jeweiligen Winzers.