Barolo Produzenten feiern Cannubi Sieg

28.06.2012 - arthur.wirtzfeld

ITALIEN (Rom) - Nach der Entscheidung des Gerichts in Rom, die Rebflächen der Barolo-Lage Cannubi wieder auf die vorherige Flächengröße zurückzuführen, ist die Freude bei zu mindestens einem Teil der Produzenten im Piemont groß. Mit der Entscheidung annullierte das Gericht ein früheres Dekret, das den Bereich von 15 Hektar auf 34 Hektar erweitert hatte.

 

Für diese Entscheidung gesorgt zu haben, reklamieren 11 der 19 Cannubi Produzenten für sich, die sich Sorge machten, dass der so renommierte Wein dieser Lage „verdünnt“ werden könnte. Denn seit dem Jahrgang 2010 durften die vorherigen Bezeichnungen der Barolo DOCG „Cannubi Boschis“, „Cannubi San Lorenzo“, „Cannubi Muscatel“ und „Cannubi Valetta“ als reiner „Cannubi“ gekennzeichnet werden. Die aktuelle Entscheidung läuft nun darauf hinaus, dass Weine aus Trauben dieser vier Subzonen nicht mehr nur die Bezeichnung „Cannubi“ auf ihren Etiketten tragen dürfen.

„Einerseits hat sich das Gericht von den Beschwerden leiten lassen, andererseits ist es ein Sieg gegen die Täuschung der Konsumenten“, sagt Dacid Berry Green, Einkäufer des britischen Weinhandelshauses Barry Bros & Rudd. „Erfreulich ist, dass nun wohl sichergestellt ist, dass die Kunden für einen Top Barolo aus der Lage Cannubi, wie auch beim Vigna Ronda oder beim Montprivato, eine Transparenz von 100 Prozent erhalten.

Marchesi di Barolo, einer der größten Produzenten des zeitweise erweiterten Cannubi-Bereiches, wollte sich zum Urteil des Gerichts nicht äußern. Auch dies zeigt, dass der Streit noch lange nicht vorbei ist. Nicht alle 19 Produzenten sind einer Meinung und mit dem aktuellen Dekret einverstanden - eine Fortführung der Angelegenheit vor Gericht schließen Kenner der Szene nicht aus.

*CANNUBI - ist inmitten der Piemonteser Weinwelt und dem Eldorado der Barolo Fans eine Anhöhe mit weichen, wellingen Flanken, die sich hinab ins Barolo-Tal sanft ausweiten. Die tiefen und dichten Böden der Gemeinden Monforte d’Alba und Castiglione Falletto e Serralunga d’Alba sowie die lockeren und elastischen Böden der Gemeinden La Morra und Verduno, gepaart mit mikroklimatischen Elementen, verleihen dem Barolo in ihrer Kombination feine, ja fast zarte Noten, geben ihm Struktur und Kraft. Aber nicht überall in den Hügeln ist dies der Fall. Der Südhang erstreckt sich wellig über einen Kilometer hinweg und nicht jede Parzelle ist der anderen ebenbürtig. Allein das Herzstück des Cannubi umfasst lediglich 15 Hektar. Dennoch schlüpfen traditionell die gleichguten benachbarten Parzellen unter der Bezeichnung „Cannubi“.