EU-Regeln für Biowein sind nicht „streng genug“

17.08.2012 - arthur.wirtzfeld

BELGIEN (Brüssel) - Es war der vorläufige Höhepunkt einer 20-jährigen Debatte unter Europas Winzern und Weinverbänden: seit dem 1. August gelten EU weit modifizierte Regeln für den Bioweinbau. Die neuen spezifizierten Verordnungen zur Produktion von Bioweinen, die es nunmehr europäischen Winzern erlauben soll, ihren biologischen Weinbau und Produktion als Bio zertifizieren zu können, werden allerdings in der EU auch mit Besorgnis und Kritik aufgenommen.

 

„Ich glaube nicht, dass die neuen Regeln streng genug sind“, kommentiert Barranco Oscuro Manuel Valenzuela, spanischer Pionier der natürlichen Weine, die neue Verordnung. „Ich bin besorgt über den viel zu hohen Anteil an Schwefeldioxid im Biowein, obwohl dieser 30 bis 50 Prozent niedriger ausfällt, als es bei konventionellen Weinen erlaubt ist.“

„Wir wissen, dass eine Reihe von Verbänden und Staaten in Europa nicht glücklich mit der neuen Regelung sind“, sagt Chris Atkinson, Leiter der Standards der in Großbritannien ansässigen Soil Association, deren Grenzwerte im eigenen Zertifizierungssystem härter sind als es die EU-Regel vorschreibt. „Aber das neue Gesetzt gibt uns eine Grundlinie mit der wir uns nach vorne bewegen können.“

Andere Stimmen vertreten eine harte Haltung. So meint Christine Saurel vom biodynamischen Weingut Montirius in südfranzösischen Vacqueryras: „Wir und auch andere Produzenten in unserer Region vinifizieren ohne Bio-Hefe. Wenn man ökologisch denkt und eine ökologische Seele hat, weiß man was im Weinberg zu tun ist, um Reben und Trauben zu veredeln und natürliche Hefen zu unterstützen. Natürlich kann ich verstehen, das man Bio-Hefe verwendet, aber es kann nicht die Regel sein. Diesbezüglich muss sich die Denkweise ändern.“

Dagegen begrüßte Neil Palmer, Direktor des auf Biowein spezialisierten Online-Händlers Vintage Roots als einen Schritt in die richtige Richtung. Bei Vintage Roots führt man seit dem 1. August eine „schwefelarme“-Bioweinliste, deren Weine mindestens 50 Prozent weniger Schwefelanteil aufweisen als es in der neuen EU-Regel vorgesehen ist.