Kanada - Nationale Regelungen für Eiswein vorgeschlagen

06.02.2012 - arthur.wirtzfeld

KANADA (Ottawa) - Um Betrügereien einzudämmen hat die Canadian Food Inspection Agency (CFIA) vorgeschlagen, entsprechende Änderungen der nationalen Rechtsvorschriften zur Herstellung von Eiswein durchzuführen. Entsprechend den Statuten der Canadian Vintners Association (CVA) sollen die neuen Vorschriften auch internationale Tragweite haben, um eine effizientere Kontrolle zu gewährleisten und somit auch Betrügern das Handwerk zu legen.

 

Die derzeit geltenden Vorschriften sind regionaler Struktur und betreffen nur die Bereiche Ontario, British Columbia und Nova Scotia, die neben Québec zu den wichtigsten Anbauzonen Kanadas zählen. Neben der Harmonisierung der Vorschriften zur Kennzeichnung, verlangen die neuen Vorschriften eine eindeutige Markierung als Standard für kanadische Eisweine. Insbesondere soll zukünftig nur als Eiswein etikettiert werden können, wenn die Trauben an den Rebstöcken auf natürliche Weise gefroren waren, und der Most auch noch gefroren in die Kelter kommt.

„Ganz eklatant ist das Problem gefälschter Eisweine in China“, sagt Randy Dufour, Exportdirektor von Inniskilin Wines. „Ich schätze, dass bis zu 50 Prozent der Eisweine auf dem chinesischen Markt gefälscht sind. Wenn wir jetzt nichts unternehmen, schädigen wir unsere Märkte selbst und womöglich auch die der anderen Eiswein produzierenden Weinnationen. Ich muss aber einräumen“, so Dufour weiter, „dass die Abwehr gefälschter Produkte auf einem globalen Markt kein einfaches Unterfangen ist. Somit lässt sich das Problem nicht einfach wegwischen - es wird ein ständiger Kampf und Prozess sein.“

Dem pflichtet auch Louise Wilson bei, die bei Peller Estates für das internationale Marketing zuständig ist: „Das Problem gefälschter Eisweine betrifft nicht nur Kanada. Es betrifft auch einige europäische Weinnationen, darunter auch Deutschland. Im Grunde betrifft dies alle Weinnationen, die Massenweine exportieren. Die importierenden Händler gehen dann oftmals dazu über, die Weinsendungen zu verfälschen, rein aus profanen wirtschaftlichen Gründen. So vermischt man die Weine mit Zuckerwasser, um diese dann als Eisweine mit höherem Profit verkaufen zu können.“

So begrüßt die kanadische Weinindustrie die aktuellen Bemühungen auch hinsichtlich des Verbots von Begriffen wie „eisgekühlter Wein“ oder auch „vereister Wein“ auf den Etiketten. Und die Erzeuger selbst sind angetan von einer neuen Regelung. „Die vorgeschlagenen neuen Bestimmungen werden uns helfen, ein nachhaltiges und langfristiges Exportgeschäft gerade in China zu sichern“, sagt Paul-André Bosc Präsident von Château des Chamres und Vorsitzender des kanadischen Winzerverbandes.

Die von der CIFA vorgeschlagenen Änderungen befinden sich zur Zeit noch in einer 30-tägigen Periode der Diskussion und des Kommentierens, die am 14 Februar endet. Die endgültigen Regelungen sollen dann noch dieses Jahr in Kraft treten. Die neuen Vorschriften und Kontrollen in Kanada, so nötig wie auch begrüßenswert diese sind, werden aber letztlich nicht ausreichen, denn die Kontrollen müssten auch auf die Exportmärkte ausgeweitet werden. Aber gerade in China sind Kontrollen kaum möglich, also ist zu befürchten, dass hier mittelfristig weiterhin mit gefälschten Eisweinen ordentliche Profite gemacht werden.