Rheingau: Vom Ersten zum Großen Gewächs?

01.03.2012 - R.KNOLL

DEUTSCHLAND (Würzburg) - Auf Initiative des Rheingauer Weinbauverbandes wurde bei der Hessischen Landesregierung eine Änderung des § 10 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung (HAVO) „Zuerkennung von Gütezeichen“ beantragt. In diesem schönen Amtsdeutsch kündigte der Verband an, dass man „nach eingehender Beratung von Möglichkeiten das Gütezeichen Erstes Gewächs künftig in Grosses Gewächs umbenennen will“. Die mit der Einführung des „Ersten Gewächs“ im Jahr 1999 verabschiedeten Richtlinien (u.a. strenge Ertragsbegrenzung, nur ausgewählte, klimatisch bevorzugte Flächen, 13 g/l Restzucker als Obergrenze, aber geschmacklich trocken wirkend) sollen beibehalten werden.

 

Das kann erhebliche Konsequenzen haben, wenn die Landesregierung diesen Vorstoß absegnet. Denn dann wäre dieses Große Gewächs wie vordem das „Erste“ gesetzlich geschützt und nur für den Rheingau reserviert.

Bislang ist die rechtliche Situation so, dass sich die Bezeichnung „Großes Gewächs“ in einer Art Freiraum bewegt und theoretisch von jedem Weinerzeuger genutzt werden kann, wenn er darlegt, dass er mit diversen Maßnahmen hohe Qualität anstrebte. Gleiches gilt für die ebenfalls gesetzlich nicht fixierte Deklaration Réserve, die schon bei Riesling aus einer Mosel-Großkellerei entdeckt wurde, der für weniger als 3 Euro bei Aldi im Regal stand.

Künftig könnte die Weinkontrolle gegen die sonstige Verwendung des Begriffes nicht nur in den Reihen des VDP außerhalb Hessens vorgehen. Und auch Betriebe, die nicht dem VDP angehören, aber frech bereits mit dem „Großen Gewächs“ hantieren (zum Beispiel eine badische Genossenschaft und ein Ortenauer Weingut), müssten eigentlich Schwierigkeiten bekommen, ebenso die Mitglieder des Bernkasteler Ring, die meist mit einem „GG“ auf dem Flaschenhals arbeiten, aber auch schon mal die ausgeschriebene Form verwendeten.

Dass die Rheingauer aktiv wurden, ist durch die neue Klassifikation im VDP zu erklären. Hier soll es künftig als trockene Spitze das Große Gewächs und dahinter das Erste Gewächs quasi als „Zweitwein“ geben. Blieben die Rheingauer dem „Ersten“ treu, würden sie nach außen hin als zweitklassig erscheinen.

Die Rheingauer VDP-Mitglieder könnten zwar auf das Große Gewächs umsteigen, aber den sonstigen Betrieben, die bislang beim Ersten Gewächs mitmachen, bliebe nur mehr eine bescheidene Nebenrolle.

Die Rheingauer Aktivität in diese Richtung war zu erwarten gewesen. Was kommt, wenn die Rheingauer bei der Politik Erfolg haben, bleibt abzuwarten. Der VDP kann argumentieren, dass man auf der Flasche nur mit Symbolen arbeitet und das „Große Gewächs“ nicht auf dem Etikett steht. Besser wäre noch, wenn man sich im Lande Hessen auf ein „Rheingauer Erstes Gewächs“ verständigt. Und noch besser wäre es, wenn die sensorische Prüfung dieser Weine künftig um einiges strenger wird. Denn allzu viel „Erste Gewächs“ der Vergangenheit waren schlichte, biedere Weine und gelegentlich sogar Tropfen, bei denen man sich fragte, wie sie überhaupt an die amtliche Prüfnummer kamen.