Weinprüfung: Ja-Nein Entscheidung mit mindestens 1,5 Punkten

13.09.2012 - R.KNOLL

DEUTSCHLAND (Weinsberg) - Die sogenannte -Amtliche Qualitätsweinprüfung- wurde mit dem Weingesetz von 1971 eingeführt, um Konsumenten vor fehlerhaften deutschen Weinen zu bewahren. Zwar wird bei der Prüfung nach dem 5-Punkte-System bewertet. Mindestens 1,5 Punkte sind hier notwendig. Bewertet werden zunächst Farbe und Klarheit, dann Aroma, Geschmack und Harmonie. Aber eigentlich handelt es sich um eine Ja-Nein-Entscheidung. Das heißt, es wird kaum bis zur Obergrenze ausgepunktet, so dass immer wieder mal auch großartige Weine nur 1,5 oder 2 Punkte bekommen, während sie bei der Landesprämierung zwischen 4 und 5 Punkte eingestuft werden.

 

In der Branche sind viele der Meinung, dass eine Laboruntersucherung vor der Füllung reichen würde und die Qualitätsweinprüfung nicht mehr unbedingt notwendig ist, weil ein gewisser Mindeststandard gesichert ist und grobe Fehler selten geworden sind. Hinzu kommt, dass ein Großteil des deutschen Weines im Lebensmittelhandel abgesetzt wird, der seine eigenen Kontrollmechanismen hat. Kostengründe spielen bei diesem Einwand ebenfalls eine Rolle.

14 000 Proben hat allein die Prüfstelle in Württemberg im Jahr zu bewältigen, die dahinter stehende Menge sind rund 100 Millionen Liter. Jeder Antrag kostet 12 Euro Grundgebühr zuzüglich 1,80 Euro je angefangene 1000 Liter. Eine Antragstellung vor Abfüllung kostet zusätzliche 10 Euro, für die Zurückweisung eines Widerspruchs (der ebenfalls neu berechnet wird) sind 50 Euro Gebühr fällig.