Niederlage für Winzer im Streit um Eiswein-Prädikat

24.08.2013 - arthur.wirtzfeld

DEUTSCHLAND (Mainz) - Ulrike Höfken, auch für Weinbau zuständige Ministerin in Rheinland-Pfalz, wertet die aktuellen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Mainz als Unterstützung für die Qualität des Eisweines in ihrem Bundesland. Das Verwaltungsgericht hatte alle fünf Klagen in den sogenannten Eisweinverfahren abgewiesen. „Damit bestätigt das Gericht die Beanstandungen der staatlichen Weinkontrolle bei einigen Eisweinen des Jahrgangs 2011“, so Höfken.

 

Die Mainzer Instanz hob in der mündlichen Urteilsbegründung hervor, dass in Bezug auf den Gesundheitszustand der Trauben bei Eiswein höhere Anforderungen zu stellen seien. Um sich von den Prädikaten Beerenauslese und Trockenbeerenauslese zu unterscheiden, müsse Eiswein aus überwiegend gesunden Trauben hergestellt werden.

„Das ist ein positives Signal an die Verbraucherinnen und Verbraucher aber auch an unsere vielen qualitätsorientierten Winzer im Land“, so Ministerin Höfken. Um die Eisweinqualität im Land sicherzustellen, werde die Landesregierung in diesem Herbst eine Vorab-Meldepflicht für Eiswein einführen. Eine entsprechende Verordnung wird Höfken demnächst der Öffentlichkeit vorstellen.

Eines wurde in der Aussage der Ministerin vergessen: Der Richterspruch ist auch ein Signal an die Qualitätsweinprüfung in deutschen Landen. Denn allzu oft wurden Eisweine, die im Aroma erkennen ließen, dass die Trauben bei der Ernte zwar vielleicht tief gefroren, aber keineswegs gesund waren, einfach durchgewunken. „Wenn sich der Winzer schon die Mühe gemacht hat…“, war dabei das Motto, mit dem Schimmel- und Essignoten ignoriert wurden.

Es gab Jahrgänge, in denen beispielsweise Müller-Thurgau-Trauben am Stock verrotteten, damit Weinbauern möglichst viel gut bezahlte rote Sorten ernten konnten. Durch Verzicht auf den „Müller“ blieb man ihm Rahmen der gesetzlich fixierten Höchsternte. Aber als es spät im Jahr Frost gab, wurde die dann vergammelten, tief gefrorenen Weißweintrauben doch noch geerntet und zu Eiswein verarbeitet. Da es sich um geringe Mengen handelte, wurde die Ertragsobergrenze insgesamt nicht überschritten. Später standen solche Eisweine für 4,99 bis 5,99 Euro im Supermarktregal.

Die Winzer können nun noch eine Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen. Zuvor waren bereits ähnliche Klagen von den Verwaltungsgerichten in Neustadt an der Weinstraße und in Koblenz abgewiesen worden. Eine weitere Klage beim Verwaltungsgericht Trier wurde zurück genommen.