Strafe für französischen Winzer wegen Besitz illegaler Pestizide

04.11.2013 - arthur.wirtzfeld

FRANKREICH (Béziers) - Laut der lokalen Zeitung Midi Libre entdeckte die Polizei bei einer Routinekontrolle illegale Pestizide im Wagen eines Winzers aus dem Languedoc-Roussillon. Nach Prüfung durch die Zollbehörden handelte es sich dabei um das Pestizid "Cilotor Flow" eines spanischen Herstellers namens "Trade Corporation International Sa Unipersonal". Bei nachfolgenden Prüfungen im Weingut des Winzers fanden die Zollbeamten dann weitere in Frankreich verbotene Pestizide, darunter 15 Liter des Herbizid Etzitol TL und drei Kilo des Fungizid Flint, das gegen Pilzkrankheiten eingesetzt werden kann.

 

Gerade in Frankreich wurde dieses Jahr das Thema Pestizidrückstände im Wein heiß diskutiert - auch mit ein Grund warum die Behörden ihrer Stichproben erhöht haben. Im Februar 2013 wiesen unabhängige Labore Spuren von Pestiziden in über 90 Prozent von 300 gestesteten Weinen nach (wir berichteten unter dem Titel: "Alarmierend? Rückstände an Pestiziden in 90 Prozent getesteter Weine"). Einige der Weine wiesen Spuren der verbotenen Fungizide Carbendazim und Procymidon auf. Zwar waren die Werte laut den Experten nicht toxisch - die Mengen lagen unter den Grenzwerten - und damit keine Gefahr für die Gesundheit. Dennoch hatte diese Kontrollstudie die Diskussion entfacht und die Weinszene sensibilisiert.

Jetzt im September berichtete die Zeitschrift Que Choisir von einer erneuten Prüfung, wo ein Labor wiederum illegale Rückstände an Pestiziden in allen 92 getesteten Weinen gefunden hat. So wurden in einigen Proben überhöhte Werte des Fungizid Carbendazim gefunden, das gegen Spinnmilben wirkt. Auf die Frage, warum französische Weine Carbendazim enthalten, erklärt Stéphane Boutou, Ingenieur für Analyse vom Labor Excell aus Bordeaux: "Wir sehen drei Möglichkeiten: Die Trauben stammen von früher mit den verbotenen Pestiziden behandelten Rebstöcken, es könnten Fässer kontaminiert sein oder man hat gebrauchte Fässer, die aus Spanien stammen, benutzt."

Der Winzer, dessen Namen vom Gericht nicht bekannt gemacht wurde, musste sich jetzt dem Urteil stellen. Er erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro und eine zweimonatige Bewährungsstrafe.