Berufungsgericht spricht französischen Biowinzer frei

09.12.2014 - arthur.wirtzfeld

FRANKREICH (Dijon) - Ein Berufungsgericht in der ostfranzösischen Stadt Dijon hat einen Biowinzer freigesprochen, der seine Rebstöcke nicht vorsorglich mit Pestiziden behandeln wollte. Damit wurde am Donnerstag ein Aufsehen erregendes Urteil vom April aufgehoben, in dem ein Gericht den Weinbauern zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt hatte. "Dies ist ein Sieg der Mobilisierung von Bürgern", freute sich Emmanuel Giboulot über seinen Freispruch unter Applaus seiner Anhänger.

 

Im Frühjahr 2013 waren in der Region um die Stadt Beaune im Burgund einige Krankheitsherde der sogenannten goldgelben Vergilbung entdeckt worden. Von der hoch ansteckenden Krankheit befallene Rebstöcke können absterben. Der Präfekt der Côte d'Or ordnete deswegen an, alle Weinbauern des Départements müssten mit Pestiziden gegen Zikaden vorgehen - Insekten, welche die Krankheit übertragen. Die Krankheit war in Frankreich erstmals im Jahr 1949 im Südwesten des Landes aufgetreten und breitete sich in den vergangenen zehn Jahren rapide auf fast alle Weinanbaugebiete aus.

Es gehe nicht darum, nichts zu unternehmen, plädierte Giboulet für seinen Standpunkt. Er sei bereit, kranke Weinstöcke zu behandeln, wenn es eine "echte Gefahr" gebe, sagte der Winzer, der seit dem Jahr 1970 biologischen Weinbau betreibt und von einigen Umweltschützern als Symbol des Kampfs gegen den Einsatz von Pestiziden gefeiert wird. Die französische Weinbaubranche - einschließlich der Biowinzer - hatte sich hingegen von ihm distanziert.