„Missbrauch“ von Erntehelfern in der Champagne vermutet

01.10.2014 - arthur.wirtzfeld

FRANKREICH (Reims) – Nach ersten Vorermittlungen hat die französische Polizei 248 polnische Emigranten entdeckt, die alle in einem Haus Unterkunft gefunden hatten und unter „ausbeuterischen“ Bedingungen in der Champagner-Ernte eingesetzt wurden. In einem Haus in Fleury-la-Riviere (Bereich Marne) lebten die Helfer unter kaum menschenwürdigen Bedingungen und zu 12 Personen, aufgeteilt in Schlafzimmern, die für maximal vier Personen ausgereicht hätten, heißt es in den regionalen Medien.

 

Ein Nachweis, dass die Erntehelfer von Champagner-Häusern direkt angeheuert worden waren konnte die Polizei noch nicht nachweisen. Die Behörden vermuten eher, dass die Helfer von einer Agentur vermittelt worden waren. Der Staatsanwalt von Chalon-en-Champagne, Christian de Rocquigny de Fayel, hat eine strafrechtliche Untersuchung angeordnet. „Während der Untersuchung kann ich keinen Kommentar abgeben“, wird Rocquigny de Fayel in der Zeitung L´Union L´Ardennais zitiert. „Wir nehmen aber an, dass es sich hier um schweren Missbrauch von Menschenrechten handelt. Die Arbeiter wurden unter extrem ausbeuterischen Bedingungen gehalten.“

Annähernd 100 Arbeiter wurden kurz nach deren Auffinden vom regionalen Croix Rouge (Rotes Kreuz) behandelt und betreut. Die Gemeinde Damery stellte spontan Unterkünfte zu Verfügung. Ein Teil der Helfer fand Unterkunft bei regionalen Winzern und der Rest reiste zurück nach Polen. Bei den nun angelaufenen Ermittlungen soll geklärt werden, ob es sich um „schwarz“ arbeitende Hilfskräfte handelt, wer diese angeheuert hat und ob der oder die Vermittler sowie auch die Arbeit gebenden Champagner-Häuser bewusst Steuern hinterziehen wollten.

Während das Comité Interprofessionnel du vin de Champagne (CIVC) noch keine Stellungnahmen verlauten lies, wird der Sprecher des regionalen Weinverbandes Fédération des Coopératives Viticoles de la Champagne (SVG) in der Presse zitiert: „Wir erwägen als Zivilpartei dem Ermittlungsverfahren beizutreten. Mit einer zivilrechtlichen Klage möchten wir möglichen Schaden von unserer Weinregion abwenden und die Herkunftsbezeichnung Champagne schützen.“