Pflanzverbote in der Malibu Coast AVA

25.08.2015 - arthur.wirtzfeld

USA (Kalifornien) - Die kalifornische Malibu Coast AVA* ist gerade erst ein Jahr alt, aber die dortigen Erzeuger streiten sich mit den Gerichten weiterhin über die Rechte, neue Rebanlagen anzulegen. "Könnte dies eine Trotzphase sein?", fragt MW Christy Canterbury in einem Beitrag beim Decanter. Immerhin haben die Winzer bei Gericht erreicht, dass nun Fall für Fall sukzessive abgearbeitet und entschieden wird. Außerdem wurden bisher die Hälfte der Anträge positiv entschieden. Die Zulassungsprüfung von neuen Anpflanzungen von zehn Monaten wurde auf vier Monate reduziert. "Dies ist immerhin ein Teilsieg", resümiert Canterbury.

 

Bereits sechs Wochen nach Geburt der Malibu Coast AVA wurden Pflanzverbote erteilt, die einige der Erzeuger hart trafen. "Es war ein Schock", sagen die betroffenen Winzer. Grund des Dilemmas ist, dass das Los Angeles County die Genehmigungsphase auf zehn Monate definiert hatte, um die Auswirkungen von Neuanpflanzungen zu studieren. Es geht um die Fragen der Bodenerosion, Wasserverbrauch und Belange des Lebensraums, die ganz oben auf der Agenda stehen.

Daraufhin folge eine Lobby-Kampagne, die sich das Ziel setzte, den Behörden Informationen zu liefern und gemeinsam mit den Behörden zu diskutieren. Als Themen hatte die Kampagne die Weinstock-Physiologie, nachhaltige Anbaumethoden sowie analog zu den Themen der Behörden auch Bodenerosion, Wasserverbrauch auf ihrer Agenda. Hauptargument der Kampagne war es, dass Reben den Boden verwurzeln und so gegen Erosion wirken und dass Reben wenig Wasser benötigen. Nach und nach muss die Kampagne in den Köpfen der Verwaltung eine Wirkung gehabt haben, denn jüngst stellte die Behörde einen Kompromiss vor, der von den Erzeugern einstimmig angenommen wurde.

Ab nun gelten zwar noch Einschränkungen für Neupflanzungen, diese empfinden die Winzer aber als geringfügig. Die wesentlichen Punnkte: Die Bewässerung der Rebflächen wird an das kommunale Wassersystem angeschlossen, anstatt Brunnen anzulegen. Es ist nur Tropfbewässerung erlaubt. Neupflanzungen werden aufgrund Erosionsplänen bewilligt und die Rebflächen dürfen nur an Hängen bis zu 50 Prozent Steigung angelegt werden. "Damit können die Winzer umgehen", kommentieren John Gooden (Montage Vineyards) Präsident und Dan Fredman, Sprecher der Malibu Coast Vintners und Grape Growers Alliance, die verbliebenen Auflagen.

Fürs Erste ist damit Ruhe eingekehrt in der neuen Malibu Coast AVA, die zum Verwaltungsgebiet des Los Angeles County gehört. Laufende Umweltstudien werden für Ende dieses Jahres erwartet. Dann will die Aufsichtsbehörde sich mit den Erzeugern diese ansehen und - hoffentlich - nicht über die Köpfe der Winzer entscheiden.

*AVA (Weingebiet mit geschützter Ursprungsbezeichnung)