Unzulässig: Vermarktung eines Weins als "bekömmlich" wegen "sanfter Säure"

15.02.2013 - arthur.wirtzfeld

DEUTSCHLAND (Leipzig) - Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden. Entsprechende Flaschenetikette und Werbung verstoßen gegen europäisches Recht, wie gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. Es setzte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um. (Az: 3 C 23.12)

 

Die Winzergenossenschaft Deutsches Weintor im rheinland-pfälzischen Ibesheim hatte bestimmte Weine der Rebsorten Dornfelder sowie Grauer und Weißer Burgunder in einer "Edition Mild - sanfte Säure" vermarktet. Aufgrund eines besonderen angewandten "Schonverfahrens zur biologischen Säurereduzierung" seien diese Weine besonders "bekömmlich", heißt es auf den Etiketten.

Die Aufsichtsbehörde sah darin eine nach EU-Recht unzulässige "gesundheitsbezogene Angabe" und untersagte die Werbung. 2010 legte das Bundesverwaltungsgericht den Streit dem EuGH vor. Der bestätigte im September 2012 die Auffassung der Behörde: Es werde suggeriert, dass der "bekömmliche" Wein wegen seines geringeren Säuregehalts nicht unbedingt gesund, aber doch zumindest weniger ungesund sei als andere Weine.

Das Bundesverwaltungsgericht, das nun abschließend über den Streit zu entscheiden hatte, schloss sich dem an. Das Werbeverbot ist damit für die Winzergenossenschaft bindend.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd in Mainz hatte bereits das EuGH-Urteil als überzogen und "ärgerlich" kritisiert. Die Verbraucher würden unterschätzt. Wir berichteten mehrfach zu dem Thema unter den Titeln: "Wein – ein mildes bekömmliches Getränk?" und "Wein darf nicht als -bekömmlich- vermarktet werden" - siehe SCHON GELESEN?.

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