Betrugsversuch mit Weinen aus dem Napa Valley

14.11.2016 - arthur.wirtzfeld

USA (Kalifornien) – Wer glaubt mit falschen Angaben auf Weinetiketten auf Dauer ungeschoren davon zu kommen, der hat sich stets getäuscht. So auch aktuell Jeff Hill, 38 Jahre, mit Wohnsitz in Clovis (Kalifornien, Fresno County). Der ehemalige Traubenhändler und Winzer muss sich erneut vor einer Grand Jury eines Gerichts in San Francisco verantworten. Hill wird zur Last gelegt, falsche Angaben hinsichtlich der geografischen Herkunft und Rebsorten seiner Weine auf den Etiketten seiner Weine verzeichnet zu haben.

 

Wie regionale Medien berichten, listet die Anklageschrift das Vergehen wie folgt: Hill habe Traubensaft und gefüllte Bulkweine als Produkte aus der Napa Valley AVA (American Viticultural Area) gekennzeichnet, obwohl die Trauben aus anderen Anbaugebieten stammten. Die US-Verordnungen bezüglich der Weinproduktion schreiben allerdings vor, dass die Trauben eines Weins zu 85 Prozent aus der angegebenen AVA stammen müssen. Da Hill dies verschleiert hat, konnte er sich einen nicht unerheblichen finanziellen Vorteil verschaffen, da Traubensäfte und Weine aus dem Napa Valley weit teurer gehandelt werden, als Weine anderer AVAs.

Im Einzelnen habe Hill dem Vorwurf nach die Etiketten seiner Rotweine mit Cabernet Sauvignon als Rebsorte beschriftet, wobei auch andere Rebsorten enthalten waren, und er habe als Herkunft das Napa Valley angegeben. Circa 1,5 Millionen US-Dollar hätte Hill so mit falsch gekennzeichneten Weinen eingenommen, heißt es in den Medien. Hill, der eine eher bescheidene Präsenz im Napa Valley mit Büro und Verkostungsraum am Silverado Trail unterhielt, nutzte verschiedene Abfüllbetriebe im Napa und Sonoma County, um seine Traubensäfte keltern zu lassen. Dabei habe er versucht, die Herkunft der Trauben zu verschleiern, in dem er den Kellereien gefälschte Dokumente hinsichtlich der Herkunft der Trauben vorlegte. Diese Dokumente bezogen sich auf Verträge mit Traubenlieferanten aus dem Napa Valley, die er nie erfüllte.

Die aktuelle Anklage gegen Jeff Hill ist nur die Spitze des Eisbergs seines Weinbetrugs. Schon in 2015 musste er sich Klagen verschiedener Winzer erwehren, darunter die Sebastiani Vineyards & Winery und Domaine Chandon Winery (beide aus dem NapaValley) sowie Patz & Hall Winery (aus Sonoma), die ihm vorwarfen, Zahlungen verweigert und Verträge verletzt zu haben. Nebenbei wurde Hill gerichtlich nachgewiesen, dass er im Jahr 2013 Trauben im Wert von rund 50.000 US-Dollar aus verschiedenen Weingärten gestohlen haben. Dafür musste er ein Jahr im Gefängnis büßen.

Diese Vorgänge und Vergehen gehen außerdem einher mit seiner Pleite. Im Juni 2014 musste die Hill Wine Company beim Bundesgericht Konkursantrag stellen. Die Schulden betrugen damals 8,6 Millionen US-Dollar. Sollte die Grand Jury Jeffry Hill aufgrund der neu aufgedeckten Fälschungen verurteilen, dann droht ihm die Höchststrafe von 20 Jahren sowie mögliche Geldstrafen aus den Klagen seiner Partner und Kunden. Laut den Medien hat sich bisher weder die Staatsanwaltschaft noch das Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau (TTB), welches die Weinindustrie beaufsichtigt und kontrolliert, und auch nicht der Anwalt von Hill zu dem Fall geäußert. Die nächste Anhörung ist für den 16. November datiert. Wir bleiben dran und berichten.