„Weinskandal“ im Allgäu und Württemberg - Wenn der Amtsschimmel besonders laut wiehert

24.01.2011 - R.KNOLL

DEUTSCHLAND (Bad Oberdorf) - Gerhard Aldinger, Senior im traditionsreichen VDP-Weingut Aldinger in Fellbach (Württemberg), frevelte ganz unverfroren in den Allgäuer Alpen und pflanzte auf 860 Meter hoch gelegenen Fluren von Bad Oberdorf im Auftrag eines Hotelbesitzer Rebstöcke - in einem Gebiet, in dem Weinanbau nicht zulässig ist. Gepflanzt wurde die Sorte Solaris, eine Rebe, die der Wengerter aus Schwaben Zuhause wohl nie anrühren wurde. Die erste Ernte wurde nicht zu Wein verarbeitet. Wohl aber verbreitete die Gemeine Bad Hindelang, zu der Bad Oberdorf gehört, bald darauf stolz, der höchste Weinberg Deutschlands befinde sich in Bayerisch-Schwaben.

 

Damit wurde die „Schandtat“ öffentlich! Kurz darauf, wenige Tage vor Weihnachten, bekam Hotelier Armin Gross, Betreiber des Hotels Prinz Luitpold-Bad, unweihnachtliche Post von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim. Im Betreff stand „Weinrecht: Anhörung wegen einer nicht genehmigten Rebfläche auf Flur 3317 der Gemarkung Bad Hindelang“.

Gross las den Vorwurf, dass er weder Meldungen zur Weinbaukartei gesandt noch eine Genehmigung zur Anpflanzung von Weinreben eingeholt habe. Daher gehe man, so der schreibende Amtsschimmel, bei der auf obigem Grundstück gelegenen Fläche von einer nicht genehmigten Rebanlage aus, zu deren Rodung der Besitzer verpflichtet sei. In der Anlage fand sich ein „Merkblatt bezüglich nicht genehmigter Rebanlagen“ und - das ließ den Hotelbesitzer schließlich aufatmen - ein weiteres „Merkblatt zur 1-Ar-Regelung - sog. Hobbypflanzungen von Weinreben“. Denn der Höchstgrenze der hier aufgeführten 100 Quadratmeter war er doch mit seinen lediglich zwölf Stöcken auf 20 qm deutlich fern geblieben.

Nichts war es mit angedrohten Strafzahlungen an den Freistaat. Auch der Hinweis auf eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren wegen einer Straftat nach „§ 48 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, 3 WeinG, § Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung des gemeinschaftsrechtlichen Weinrechts“ zog nicht mehr. Denn Gross hatte nicht vor, Erträge von der ungenehmigten Fläche in den Verkehr zu bringen. Der „Geburtshelfer“ der Rebflur, Gerhard Aldinger, muss ebenfalls keine strafrechtliche Nachforschung wegen Beihilfe befürchten, sein Sohn Gert darf weiter VDP-Vorsitzender in Württemberg bleiben und muss nicht wegen dieser „Familienschande“ zurück treten.

Gross klärte die Behörde auf. Diese bestand trotzdem auf eine Meldepflicht, so dass der Hotelier jetzt eine „genehmigungsfreie Hobbyrebanlage“ mit eigener landwirtschaftlicher Betriebsnummer besitzt. Nach dieser quasi offiziellen Anerkennung will er mehr: Weitere Flächen müssen her. Mit einem Nachbarn will er die „Winzergemeinschaft Oberallgäu“ gründen. „Winzerkollegen“ in Isny, die ebenfalls begonnen haben, sollen für die Zusammenarbeit gewonnen werden. Am Ende könne dann, so schmunzelnd Armin Gross, das vierzehnte deutsche Anbaugebiet Allgäu stehen. Die Klimaerwärmung würde dem Vorschub leisten.

Anmerkung für alle Hobby-Winzer und solche, die es werden wollen:

Zulässig und genehmigungsfrei ist die Anlage einer Fläche von maximal 100 qm (1 Ar). Die Zahl der Rebstöcke ist nicht fixiert. Neuanpflanzungen außerhalb klassischer Anbauzonen in einer anderen Größenordnung (mindestens 0,1 ha) sind nur möglich, wenn es eine sog. „regionale Reserve“ gibt, aus der Fläche zugewiesen werden kann. So war es zum Beispiel möglich, dass das Rheingauer Weingut Ress auf Sylt (!) 0,3 ha anlegen konnte. Denn der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck hatte dem Land Schleswig-Holstein 10 ha Pflanzrechte „geschenkt“.

Funktionieren kann auch der Trick mit der Bildung einer „Winzergemeinschaft“, bei der zum Beispiel zehn Mitglieder jeweils 50 qm bepflanzen - womit sie mit 500 qm schon das Fünffache des Zulässigen hätten. Wichtig hier: vorher alles genau fixieren. Wenn die Reben erst mal wachsen und man erst danach beginnt, einen Hobbywinzerverein zu gründen, bleiben die Behörden stur. 

Das könnte Sie auch interessieren

Zurück zur Übersicht