So reichen Sie Ihre Weine ein.

Zur Teilnahme des Grand Prix du Vin Suisse

ART. 1 ZIEL
Der Grand Prix du Vin Suisse (GPVS) hat die Qualitätsförderung und die Promotion des Schweizer Weins zum Ziel. Alle Erzeuger von Schweizer Wein haben die Möglichkeit, an diesem Wettbewerb teilzunehmen. Die Weine werden in verschiedenen Kategorien im Rahmen einer offiziellen, professionellen und neutralen Degustation bewertet. Der Grand Prix du Vin Suisse will die Wertschätzung des Schweizer Weins verbessern und die Anstrengungen der Schweizer Weinwirtschaft zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im nationalen und internationalen Weinmarkt unterstützen. Der Wettbewerb steht unter dem Patronat des Schweizerischen Önologen-Verbandes (USOE).

ART. 2 VERANTWORTLICHKEITEN & STRUKTUREN
2.1 Allgemeines
Der Grand Prix du Vin Suisse ist ein gemeinsames Projekt der Vereinigung VINEA, Sierre und des europäischen Weinmagazins VINUM, Zürich. Die Vereinigung VINEA ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Degustationen. Sie stellt die Infrastruktur und das Personal zur Verfügung, um den Ablauf des Wettbewerbs nach den Grundsätzen des Schweizerischen Önologen-Verbandes zu gewährleisten. Aufgaben von VINUM sind die Kommunikation sowie die Organisation der Gala und Preisverleihung; ausserdem trägt VINUM zur Bekanntgabe der Resultate in den Medien und in der Öffentlichkeit bei. 

2.2 Kommissionen:
Eine aus drei Personen zusammengesetzte technische Kommission unterstützt die Organisation der Degustation und trägt zum reibungslosen Ablauf bei. Die Qualitätssicherungs-Kommission, bestehend aus drei unabhängigen Personen, überwacht die reglementskonforme Durchführung des Wettbewerbs.

ART 3. ZULASSUNG UND AUSWAHL DER WEINE
3.1 Allgemeines
Alle Schweizer Weine, die vollumfänglich auf in der Schweiz geernteten Trauben basieren, werden zum Grand Prix zugelassen.

3.2 Anforderungen an die Weine
Es sind nur Weine in Originalausstattung zugelassen. Die Etiketten müssen alle vom Gesetz vorgegebenen Angaben aufweisen.

3.3 Produktions- und Vorratsmenge
Für die Zulassung zum Grand Prix bedarf es einer Produktionsmenge von mindestens 800 Einheiten (Flaschen oder halbe Flaschen). Davon müssen 300 Einheiten zum Zeitpunkt der offiziellen Preisverleihung, am 31. Oktober 2017, noch im Verkauf sein. Die Erzeuger der nominierten Weine (der 6 besten pro Kategorie) werden an die Preisverleihung und Gala zum Grand Prix eingeladen und stimmen zu, den Organisatoren für den Anlass 12 Flaschen des betreffenden Weines kostenlos zur Verfügung zu stellen.  

ART 4. WEINKATEGORIEN

1. Weissweine
1.1 Chasselas
1.2 Müller Thurgau (Riesling-Silvaner)
1.3 Andere sortenreine Weissweine
1.4 Assemblagen
2. Rosé und Federweisse
3. Rotweine
3.1 Pinot noir
3.2 Gamay
3.3 Merlot
3.4 Gamaret, Garanoir sortenrein oder als
Assemblage beider Sorten
3.5 Andere sortenreine Rotweine
3.6 Assemblages
4. Weine mit Restzucker (8 g/l oder mehr)
Verstärkte (mutierte) Weine sind zugelassen.
5. Schaumweine

ART. 5 DEGUSTATION
Die Degustationen für den Grand Prix finden vom 26. Juni bis 1. Juli 2017 in Siders/Sierre statt.

ART. 6 ANMELDUNG

6.1 Bedingungen
Die Teilnehmer füllen für jeden Wein ein Anmeldeformular aus. Bei der Einschreibung erhält jeder Wein eine Identifikationsnummer, die er bis zum Schluss des Wettbewerbs beibehält.

6.2 Anmeldeformular
Das Anmeldeformular enthält für jeden Wein:
• die Anschrift des Produzenten
• den Ursprung und/oder die Herkunft des Weines
• die Rebsorte(n)
• den Jahrgang •
 die Weinkategorie (gemäss Artikel 4)
den Alkoholgehalt
den Restzucker in ganzen Zahlen (keine Kommastellen). Obligatorische Angabe! Eine unzutreffende oder fehlende Restzucker-Deklaration führt zur Disqualifikation des Weines, weil die Gruppierung der Weine in den einzelnen Kategorien nach Restzuckergehalt erfolgt. Die korrekte Angabe ist aus Gründen der Fairness unverzichtbar.
• die Anzahl produzierter Flaschen
• die Losnummer (gemäss LMV, Art. 19-21)
• den Verkaufspreis an Private (ab Keller, inkl. MWST)
• die Unterschrift des Teilnehmers, mit der dieser bestätigt, dass der Wein den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Das oder die Anmeldeformular(e) müssen bis zum 29. Mai 2017 im Büro der Vereinigung VINEA eintreffen.

6.3 Anzahl Flaschen pro Wein
Für jeden zur Degustation angemeldeten Wein müssen drei Flaschen – oder eine der Menge von 2.25 Litern entsprechende Anzahl Gebinde (75cl, 70cl, 50cl oder 37.5cl) – zur Verfügung gestellt werden. Die Flaschen müssen vor dem 29. Mai 2017 bei dieser Annahmestelle eintreffen:

GRAND PRIX DU VIN SUISSE
zHd Vereinigung VINEA
Rue Beausite 4
CH-3960 Sierre

6.4 Kosten Die Anmeldegebühr pro Wein beträgt inkl. 8 % MWST. (CHE-108.408.084) CHF 130.– (CHF 110.- für den zweiten und jeden weiteren Wein). Beispiel:

Beispiel:
1. Wein CHF 130.–
2. Wein CHF 110.–
3. Wein CHF 110.–
usw.

Das Anmeldeformular gilt als Basis für die Rechnungstellung. Die Einschreibegebühr ist vor dem 29. Mai 2017 zu begleichen.

Zahlungsmöglichkeiten:
• Post-Überweisung auf Konto 17-675671-3
Oder mit Kreditkarte auf unserer Website, allerdingsnur bei gleichzeitiger Online-Anmeldung (sichere Online-Zahlung mit Postcard, VISA und Mastercard).

ART. 7 BEURTEILUNG DER WEINE
Die Weine werden nach Weinkategorie (Art.4), Rebsorte, Jahrgang und Restzuckergehalt gruppiert. Die Reihenfolge der Weine innerhalb der Gruppen bestimmt ein Computerprogramm nach Zufallsprinzip. Jeder Wein wird durch eine fünfköpfige Jury, der ein Tischsekretär vorsteht, degustiert. Das Bewertungssystem basiert auf dem von der O.I.V. entwickelten Degustationsformular für internationale Degustationswettbewerbe. Dieses Formular hat eine Wertungsskala von 100 Punkten. Die Jurymitglieder werden von der Juryleitung des Grand Prix sowie Vereinigung VINEA und VINUM ausgewählt und können im Verhinderungsfall nur durch diese ersetzt werden.