Wegen Pflanzenschutzmittel «Moon Privilege»

Schweizer Winzer legen sich mit Chemie-Gigant Bayer an

Text: Linus Bauer | Veröffentlicht: 26. März 2022


Im Jahr 2015 haben etwa 900 Winzerinnen und Winzer in der Schweiz Missernten wegen «Moon Privilege» hinnehmen müssen. Das Pflanzenschutzmittel des Chemiekonzerns Bayer liess Trauben verkümmern und Blätter welken. Das Produkt verlor wenig später seine Zulassung und Bayer einigte sich mit vielen Geschädigten auf Schadensersatz. Die Winzer Peter Wehrli und sein Berufskollege Laurent de Coulon geben sich damit jedoch nicht zufrieden und drohen dem Konzern mit einer Klage, berichtet das Schweizer Radio und Fernsehen SRF.

Schadensersatz ist «nicht akzeptabel»

«Moon Privilege» sorgte auf rund 1'900 Hektar Schweizer Reben für Probleme. Wo mit dem Mittel gespritzt wurde, entstanden deformierte Blätter, Blüten verklebten und Trauben entwickelten sich nicht richtig. Betriebe in Frankreich, Deutschland oder Österreich waren ebenso betroffen. Auch wenn Bayer nach Bekanntwerden der fatalen Nebeneffekte vom Einsatz des Mittels abriet und das Bundesamt für Landwirtschaft ihm die Bewilligung entzog, entstand ein Schaden von knapp 30 Millionen Franken.

Bayer zahlte auf freiwilliger Basis Schadenersatz an Betroffene aus, ohne jedoch eine Schuld einzugestehen. Der Aargauer Wehrli und der Basselländer Laurent de Coulon halten die angebotene Summe jedoch für nicht akzeptabel.

Peter Wehrli bekam ein Angebot von 260'000 Franken als Ersatz. Der effektive Schaden belaufe sich aber auf rund eine Million Franken. «Das ist total daneben», sagt der Sissacher Laurent de Coulon zum Angebot von Bayer. Zusammen fordern die beiden Schadensersatz in Höhe von knapp zwei Millionen Franken und drohen dem Chemiekonzern mit einer Zivilklage. Gegenüber SRF wehrte sich Bayer und erklärte, die unterbreiteten Angebote entsprächen dem tatsächlichen Ertragsausfall und stützten sich auf Berechnungen externer Fachleute.

In der Angelegenheit um «Moon Privilege» gab es auch Kritik am Staat – das Pflanzenschutzmittel hätte nie zugelassen werden dürfen. Das Bundesamt für Landwirtschaft räumte 2015 auch ein, dass der Prüfungszeitraum für das Mittel zu kurz gewesen sei. In der Folge wurden die Regeln für die Zulassung verschärft.

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