AVA

Amerikanisches System der Herkunftsbezeichnung, mit dem der Bundesstaat – nicht die Einzelstaaten – in der Verantwortung des Federal Bureau of Alcohol, Tobacco and Firearms genau abgegrenzte Weinbaubereiche festlegt, ohne allerdings Bestimmungen über Rebsorten oder Anpflanz- und Ausbaumethoden nach dem Modell der französischen Appellation d’origine contrôlée zu erlassen. Jedoch müssen die Weine, die unter der Bezeichnung einer AVA in den Handel kommen, zumindest zu 75% aus die-sem Bereich stammen. In Kalifornien allein sind derzeit an die 60 AVAs festgelegt, davon 5 in Napa Valley.