Grosses Gewächs / Erstes Gewächs

Von den Prädikatsweingütern (VDP) in Deutschland eingeführte Bezeichnung für einen Wein höchster Qualitätsstufe. Die Weine haben mindestens Spätlese-Qualität und sind geschmacklich trocken bzw. edelsüss zugelassen. Es handelt sich hier nicht um eine weingesetzliche Bezeichnung, die deshalb auch nicht auf dem Etikett ausgewiesen werden darf und vorerst nur für die Mitgliedsbetriebe des VDP Gültigkeit hat. Eine Ausnahme bildet der Rheingau: Hier ist seit 1999 die Bezeichnung «Erstes Gewächs» offiziell zugelassen.