Trocken
Geschmacksbezeichnung für durchgegorene Weine, die keinen oder nur einen geringen Restzuckergehalt aufweisen. Nach europäischer Gesetzgebung sind bei trockenen Weinen grundsätzlich 4 Gramm Restzucker pro Liter zulässig.
Geschmacksbezeichnung für durchgegorene Weine, die keinen oder nur einen geringen Restzuckergehalt aufweisen. Nach europäischer Gesetzgebung sind bei trockenen Weinen grundsätzlich 4 Gramm Restzucker pro Liter zulässig.