Reben auf 1080 Meter über Meer

Schweizer Bundesgericht stoppt Winzer

Text: Thomas Vaterlaus | Veröffentlicht: 14. Mai 2020


Das Bundesverwaltungsgericht hat einem Waadtländer Winzer untersagt, in Château-d’Oex auf 1080 Meter über Meer einen Rebberg mit pilzwiderstandsfähigen Sorten wie Solaris, Léon-Millot, Rondo oder Siramé anzupflanzen.

Fast sah es so aus, dass die Zeit der staatlichen Bevormundung im Schweizer Weinbau endgültig vorbei sei. Waren es vor 30 Jahren etwa noch die kantonalen Rebbaukommissäre, welche den einzelnen Winzern vorschrieben, welche Sorten sie in ihren Lagen pflanzen durften und welche nicht, so ging der Trend in den letzten Jahren zu mehr Autonomie. Es galt das Credo, dass ein Winzer, der beträchtliche Summen in eine Neuanpflanzung investiere, wohl selber am besten wisse, mit welchen Sorten, und folglich welchen Weinen, er im Markt erfolgreich sein könne.

Das Gericht lehnte nämlich den Rekurs des Winzers gegen die Waadtländer Justiz ab. Die kantonale Behörde hatte zuvor die Eintragung der betreffenden Parzelle in eine  Weinbauzone abgelehnt. Sie begründete ihren Entscheid damit, dass die betreffende Lage rund 400 Meter höher als der gegenwärtig höchste Weinberg im Kanton liege und somit nicht für den Weinbau geeignet sei.

Die Gemeinde Château-d’Oex hingegen, hatte das Projekt befürwortet. Und der betreffende Winzer hatte argumentiert, dass wegen der globalen Erwärmung die bisherige 600-Meter-Höhengrenze überholt sei und etwa im nahe gelegenen Aostatal bereits Weinbau bis 1286 Meter über Meer betrieben werde. Und auch im Wallis reiften Weintrauben auf 1150 Höhenmetern. (Urteil B-5720/2018 vom 27. April 2020)

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