Aufatmen beim DWF: Rechtmäßigkeit für Weinwerbung auch in zweiter Instanz bestätigt

15.09.2010 - arthur.wirtzfeld

DEUTSCHLAND (Koblenz) - Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in zweiter Instanz die Klage eines Winzers gegen die im Weingesetz geregelte Erhebung einer Sondergabe für die nationale Weinwerbung abgewiesen. „Wir freuen uns natürlich sehr, dass nun auch das Berufungsgericht den Urteilen der Verwaltungsgerichte Koblenz, Neustadt und Mainz gefolgt ist, die bereits die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe erstinstanzlich betätigt haben", sagte Monika Reule, Vorstand des Deutschen Weinfonds, heute im Anschluss an die Urteilsverkündung.

 

"Die Gegenseite konnte offensichtlich keine neuen Tatsachen und Beweise anführen, die zu einem anders lautenden Urteil hätten führen können", so Reule weiter. Vor diesem Hintergrund sei sie zuversichtlich, die unverändert notwendige Imagearbeit für deutsche Weine im In-und Ausland im Sinne der gesamten Weinwirtschaft fortsetzen zu können. Die Produktwerbung einzelner Unternehmen könne die Imagearbeit nicht ersetzen. Ein positives Image und Interesse für deutsche Weine sei vielmehr die Basis für den Unternehmenserfolg im Markt.

Reule betonte, dass ohne ein sichtbares Gemeinschaftsmarketing auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene der deutsche Wein bei dem hohen internationalen Konkurrenzdruck schnell unsichtbar würde.