Aufatmen beim DWI: Klage gegen Weinfondsabgabe abgewiesen

06.01.2010 - arthur.wirtzfeld

DEUTSCHLAND (Mainz) - Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Winzers von der Mosel gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds (DWF) abgewiesen. Nach Aussagen des Vorsitzenden Richters der zuständigen Kammer hält das Gericht die Erhebung der Weinwerbeabgaben nicht für verfassungswidrig. Dem DWI bleibt damit vermutlich das Schicksal der CMA erspart, die ja aufgrund der Rechtsprechung aufgelöst werden musste.

 

"Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation offensichtlich weitgehend gefolgt ist", kommentiert DWF-Vorstand Monika Reule das Urteil. Dies sei ein wichtiges Signal für alle Abgabepflichtigen sowie für weitere Verfahren.

"Des Weiteren gilt es zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, um diese genau zu analysieren", sagt Reule. Das Urteil bestätige sie aber in ihrer Auffassung, dass ein schlagkräftiges Gemeinschaftsmarketing, das sich um die kontinuierliche Imagearbeit für deutsche Weine im In- und Ausland kümmert, angesichts des harten internationalen Wettbewerbs im Weinsektor, für die gesamte deutsche Weinwirtschaft unverzichtbar sei.