EU schränkt Bezeichnungen für australische Weine ein

15.09.2010 - arthur.wirtzfeld

BELGIEN (Brüssel) - Australischen Winzern ist es nicht erlaubt die Bezeichnungen Champagner, Sherry und Port auf ihren Etiketten zu führen, so eine Entscheidung der EU. Ein Jahr gibt die EU den Australiern nun Zeit, danach dürfen sie im Rahmen der EU geschützte Kennzeichnungen nicht mehr verwenden.

 

Andere Namen, die ebenfalls bereits als geschützte Kennzeichnungen in der EU gelten sind u.a. Chablis, Graves und Sauternes. Außerhalb Ungarns darf Tokay noch weitere 10 Jahre verwendet werden. Bereits ab 1. September 2011 werden Weinstile wie Manzanilla, Amontillado oder auch Auslese ebenfalls geschützt sein.

Im Gegenzug werden 117 geografische Kennzeichnungen Australiens, einschließlich Barossa, Coonawarra und Margaret River in Europa geschützt sein. „Diese Vereinbarung ist sowohl ein Win-Win- als auch ein ausgewogenes Ergebnis für die europäische und australische Weinindustrie“, sagt EU-Agrarkommissarin Dacian Ciolos.

John McDonnel, Manager von Australian Wine and Brandy Corporation (AWBC) zeigt sich entspannt: „Wir haben keine blutige Nase durch diese EU-Entscheidung. Stilistische Indikatoren unserer Weine werden sowieso auslaufen. Zudem haben unsere Winzer Verständnis für die Maßnahmen der Europäer.“