Nur eine erste kurze Etappe…

04.02.2010 - RK.YOOPRESS-CS R.KNOLL

DEUTSCHLAND (Mainz) - Dass die Klage eines Winzers von der Mosel gegen die Weinwerbeabgabe vom Verwaltungsgericht Koblenz abgelehnt wurde, sollte beim Deutschen Weinfond in Mainz nicht zu vorschnellen Jubelstürmen verführen. Denn damit ist nur eine erste, kurze Etappe auf dem langen Weg zum Weiterbestand der Werbeinstitution des deutschen Weines zurück gelegt. Das Gericht hat eine Berufung zugelassen. Beim DWF in Mainz rechnet man intern damit, dass der Abgewiesene diesen Weg beschreiten wird, glaubt aber, dass die Koblenzer Entscheidung „ein wichtiges Signal für weitere Verfahren sowie für alle Abgabepflichtigen ist“ (so Pressechef Ernst Büscher).

 

Eine Reihe von Verfahren, bei denen es teilweise um stattliche Summen geht, sind noch anhängig. Durchaus denkbar, dass es bei größeren Dimensionen wie im Fall des Moselwinzers zu anderen Auslegungen kommt und der Fall doch vor dem Bundesverfassungsgericht landet, das der CMA und dem Holzabsatzfond den Todesstoß versetzte. Gerichte sind manchmal unberechenbar…

Ein kurzes Aufatmen war nach der Begründung des schon vorher bekannten Urteils sicher bei DWF-Chefin Monika Reule und ihrem verunsicherten Team angebracht. Das ändert nichts an der Tatsache, dass die etlichen Einsprüche gegen die Abgabe zu einem finanziellen Engpass in Mainz führten. Gezahlt werden muss, aber der Weinfond darf das Geld nicht ausgeben, sondern muss es „bunkern“. Der Spielraum für effiziente Werbemaßnahmen ist damit sehr klein geworden.