Weinfondsabgabe: Hering begrüßt Gerichtsurteil zu Weinwerbung

11.01.2010 - arthur.wirtzfeld

DEUTSCHLAND (Mainz) - Weinbauminister Hendrik Hering hat die Abweisung der Klage eines Mosel-Winzers gegen die Abgabe an den deutschen Weinfonds (*DWF) durch das Verwaltungsgericht Koblenz begrüßt. ''Damit werden wir in unserer Rechtsauffassung, die auch von Gutachten geteilt wird, unterstützt'', sagte Hering zu dem Urteil der Koblenzer Kammer.

 

Das Gericht sei demnach von der vom Kläger unterstellten Verfassungswidrigkeit nicht überzeugt. "Zentrale Weinwerbung ist gerade für die mittelständischen und kleinen Winzerbetriebe wichtig", betonte der Minister.

Ein im Auftrag des Weinbauministeriums erstelltes Gutachten des auf dem Gebiet des Weinrechts renommierten Rechtsanwaltes Hans Hieronimi (Koblenz) hatte die Erhebung von Abgaben für die Absatzförderung als verfassungsgemäß eingestuft.

Obwohl die aktuelle Klageabweisung durch das Verwaltungsgericht nur die Abgabe an den Deutschen Weinfonds betreffe, nicht jedoch die Abgabe nach dem Absatzförderungsgesetz des Landes, könnten positive Rückschlüsse für die regionale Weinwerbung gezogen werden, so Hering.

*DWF: Der Deutsche Weinfonds (DWF) ist eine Selbsthilfeeinrichtungen der deutschen Weinwirtschaft zur Förderung der Qualität und des Absatzes deutscher Weine durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland.