Cognac in Indien und Malaysia geschützt

30.09.2011 - arthur.wirtzfeld

FRANKREICH (Cognac) - Die Behörden in Indien und Malaysia haben nun „Cognac“ als geografisch geschützte Angabe registrieren lassen - zwei weitere Erfolge für das Bureau National Interprofessionnel du Cognac (BNIC). Nach vierjährigen Anstrengungen und weniger als ein Jahr nach Einreichung der Unterlagen für die Registrierung (Dezember 2010), ist es der BNIC nach mühsamen Antrags- und Genehmigungsverfahren geglückt, dass sowohl Indien als auch Malaysia, „Cognac“ als geografisch geschützte Angabe rechtlich akzeptiert und als geschützte Marke in deren Markenregister eingetragen haben.

 

Diese Registrierungen bilden nunmehr eine sichere und gesetzmäßige Basis, die es der BNIC ermöglicht, effektiver gegen den Missbrauch und die widerrechtliche Eintragung von Marken in diesen Ländern vorzugehen.

„Nach der im Dezember 2009 in China vorgenommenen Registrierung ermöglichen diese beiden weiteren Registrierungen die Verbreitung des Schutzes des Namens Cognac in Asien", kommentierte Catherine Le Page, Geschäftsführerin des BNIC, erfreut das Ergebnis gegenüber der Presse.

*Cognac ist eine kontrollierte Ursprungsbezeichnung für eine traditionelle französische Spirituose, herstellt in einem seit 1909 abgegrenzten Erzeugungsgebiet um die Stadt Cognac, das in 6 Lagen aufgeteilt ist (Grande Champagne, Petite Champagne Borderies, Fins Bois, Bons Bois, Bois Ordinairs). Der aus weißen Rebsorten gewonnene Wein wird nach einer traditionellen Methode (Distillaition à repasse) zum klassischen Cognac destilliert. Der so erzeugte Branntwein muss mehrere Jahre in Eichenfässern gelagert werden damit er seine Farbe und seine legendären Aromen erhält.