PRO-MOSEL: Jetzt reden wir Tacheles

11.07.2011 - arthur.wirtzfeld

DEUTSCHLAND (Ürzig) - "Abschied von den aktuellen Plänen zum Bau der B 50" und "Hochmoselübergang, neu nachdenken und die Menschen vor Ort ernsthaft einbeziehen": Das sind die aktuellen Forderungen der Online-Petition in Rheinland-Pfalz. Die Hauptpetentin Dr. Elisabeth Reis, stellvertretende Vorsitzende der Bürgerinitiative Pro-Mosel, wurde jetzt noch einmal um eine Stellungnahme gebeten und nimmt dies zum Anlass, Tacheles zu reden:

 

Zwar hat Rheinland-Pfalz versichert, sich nicht weiter als vereinbart an den offiziell auf 330 Mio. Euro beziffernden Kosten zu beteiligen. Doch hier gibt es ein großes Risiko: Sollte sich bestätigen, dass der Landesbetrieb Mobilität (LBM) als mit der Ausführung einer Bundesangelegenheit beauftragte Behörde die vermutete Kostenexplosion schon errechnet, aber geheim gehalten hat, könnte alles ganz anders kommen: Eine unsachgemäße Auftragserledigung berechtigt den Bund nämlich, von dem betreffenden Land Schadensersatz zu fordern. Und dann sprächen wir von einer Summe, die den von Ramsauer angedrohten Schadensersatz beim Baustopp um ein Vielfaches überträfe!

Die erwartete Kostenexplosion hat ihren Grund in der Pfeilergründung für das gigantische Brückenbauwerk am unbestritten tiefgründig instabilsten Hang der gesamten Mittelmosel. Die Eifelzeitung, die ja schon Frühwarnsystem beim Nürburgring war, schreibt, dass hinter vorgehaltener Hand Experten der beteiligten Behörden von Kosten sprechen, die weit über einer Milliarde liegen werden. Wiederholt sich in Rheinland-Pfalz die Affaire der Bonner Oberbürgermeisterin Dieckmann

Es sind aber nicht nur die finanziellen Risiken. Für die Hochmoselbrücke war entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss die DIN 4149 zur Erdbebensicherheit anzuwenden, und zwar als "Erdbebenzone 1", wobei diese Fragen "nicht notwendigerweise bereits in der Planfeststellung im Einzelnen abgearbeitet werden müssen, sondern der Bauausführung vorbehalten bleiben können (BVerwG, Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 5.96 - DVBl. 1997, 856; Urt. v. 18.6.1997 - 11 A 70.95 - UPR 1997, 470)", wie es im Planfeststellungsbeschluss heißt.

Die DIN 4149:2005, die für Hochbauten, nicht aber speziell für Brücken konzipiert ist, wurde diesbezüglich im April 2010 vom Eurocode 8 (EC 8) abgelöst. Es stellt sich die Frage, ob dieser bei Planung und Ausführung der Hochmoselbrücke, die Ende 2010 vergeben wurde, noch Beachtung gefunden hat. Die Gefahr für Leib und Leben, die von einem so gewaltigen Bauwerk ausgehen kann, müsste zwingender Grund zu einer unbedingt verlässlichen Ausführung sein. Die Petition soll dazu beitragen, dass verantwortliche Politiker - Abgeordnete und Regierung - das ernsthaft auf den Prüfstand stellen, ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben und die Bürgerinnen und Bürger einbeziehen.