Rheingau: Aus „Erstem Gewächs“ wird „Großes Gewächs“

27.02.2012 - arthur.wirtzfeld

DEUTSCHLAND (Eltville) - Auf Initiative des Rheingauer Weinbauverbandes e.V. wurde nun bei der Hessischen Landesregierung die Anderung des § 10 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung (HAVO) „Zuerkennung von Gütezeichen“ beantragt.

 

Nach eingehender Beratung von Möglichkeiten einer für den gesamten Rheingau sinnvollen Weiterentwicklung des 1999 eingeführten Ersten Gewächses und seiner etablierten Richtlinien, hat der Hauptausschuss des Weinbauverbandes auf seiner Sitzung am 23. Februar 2012 den Beschluss des Vorstandes gebilligt, das Gütezeichen „Erstes Gewächs“ künftig in „Grosses Gewächs“ umzubenennen.

Der Rheingauer Weinbauverband e.V., mit Sitz in Kloster Eberbach in Eltville Hattenheim, ist ein freiwilliger Zusammenschluss von insbesondere im Weinbau tätigen Menschen und ihrer Angehörigen des Rheingaus, und vertritt als berufsständische Organisation unter Wahrung parteipolitischer Neutralität die weinbau- und sozialpolitischen sowie die ökonomischen und kulturellen Interessen seiner Mitglieder.

Der Verband ergreift zudem geeignete Maßnahmen zur Förderung des qualitätsorientierten Weinan- und -ausbaues. Besonderer Wert wird dabei auf Aktivitäten zur Imageverbesserung und zur nachhaltig positiven Absatzentwicklung für Rheingauer Wein gelegt. Dazu ist er Gesellschafter der Rheingauer Weinwerbung GmbH und zudem auch in zahlreichen anderen regionalen und lokalen Institutionen und Organisationen engagiert.

Der Weinbauverband ist u.a. Mitglied im Deutschen Weinbauverband e.V. und im Hessischen Bauernverband e.V.