Verwässerter Wein aus Südafrika verletzt EU-Regeln

17.08.2010 - arthur.wirtzfeld

SÜDAFRIKA (Kapstadt) - In Südafrika hat die Weinindustrie bei den Behörden gerade die Legalisierung der Zugabe von Wasser beim Keltern beantragt. Dieser Vorschlag zur Verwässerung der Weine werde die EU-Regeln verletzten, moniert die WSTA (Wine and Spirit Trade Association mit Sitz in London). „Dies entspricht weder den OIV- noch den EU-Regeln“, sagt Gavin Partington, Pressesprecher der WSTA.

 

Die Erzeuger in Südafrika argumentieren, dass die Zugabe von Wasser zum Traubenmost rein der Verbesserung der Qualität diene und keinesfalls der Erhöhung der Mengen. Auch weil ihre Trauben den Reifegrad erst spät erreichen, was eine zusätzliche Konzentration der Inhaltsstoffe mit sich bringe, kämpfe man insbesondere mit der Alkoholkonzentration. Insofern begründen die Erzeuger ihren Vorschlag auch mit der Reduzierung des Alkohols. Man wolle dem allgemeinen Trend zu weniger alkoholreichen Weinen nachkommen. Die Zugabe von Wasser zum Traubenmost wäre dafür ein annehmbares und legitimes Mittel.

„Zur Alkoholreduzierung erlaubt die EU zwar die Beigabe von bis zu 2 Prozent Wasser, aber nur zu experimentellen Zwecken“, sagt Partington. „Auch wenn die Erzeuger in Südafrika das Gesetz durchsetzen - in der EU ist es nicht erlaubt Traubenmost mit Wasser zu versetzen - Diese Haltung wird sich nicht ändern“, sagt Partington.

Obwohl die Südafrikaner nun ein entsprechendes Gesetz anstreben, was möglicherweise schon 2011 in Kraft treten könnte, sind sie sich nicht sicher, ob dann die EU die Einfuhr dieser Weine verweigern wird.

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