Europaweit Einwände gegen schottischen Mindestpreis für Alkoholika

03.10.2012 - arthur.wirtzfeld

BELGIEN (Brüssel) – Spanien, Italien, Portugal und Frankreich unterstützten nun offiziell Bulgariens Einspruch gegen Rechtsvorschriften der schottischen Regierung, deren landeseigene Preisgestaltung für kleinste Einheiten von Alkoholika auch in der EU zuzulassen. Bulgarien hatte Anfang August bei der Europäischen Kommission gegen diese Pläne Schottlands interveniert, die im eigenen Land bereits im April diesen Jahres einen Mindestpreis für 10 Milliliter puren Alkohol von 0,50 Pfund (rund 0,63 Euro) eingeführt hatten - (wie berichteten unter dem Titel: "Schottland führt Mindestpreis für Alkohol ein").

 

Nunmehr haben die fünf Länder formell detaillierte Stellungnahmen bei der Europäischen Kommission vorgelegt und damit erreicht, dass der für Ende September geplante Entscheidungsprozess bis zum Jahresende verlängert wird. Auch die britische Regierung hat sich nun eingeschaltet und will, mit Unterstützung von Premierminister David Cameron, zusammen mit der UK Wine and Spirit Trade Association (WSTA) die schottischen Pläne prüfen. Die EU-Kommission ist dabei verpflichtet, dieses Ergebnis abzuwarten.

„Es ist offensichtlich, dass die Pläne der schottischen Regierung auf eine Mauer des Widerstandes in Europa treffen“, stellt Miles Beale, CEO bei der WSTA, fest. „Eine kurzfristige Entscheidung ist hier völlig unangebracht. Wir werden noch mindestens bis Ende des Jahres beraten, um die Rechtmäßigkeit der Vorschläge zu prüfen.“

Die Gegenaktion, initiiert im Juli von der Scotch Whisky Association (SWA), deren Mitglieder weltweit rund 95 Prozent aller Scotch Whisky verkaufen, wurde vom Europäischen Verband der Spirituosenhersteller und dem Comité Européen des Entreprises Vins (CEEV) unterstützt. Gavin Hewitt, CEO der SWA, kommentiert entsprechend: „Trotz unserer Warnungen, dass eine Gestaltung von Mindestpreisen illegal wäre, hat die schottische Regierung eine fehlgeleitete Gesetzgebung erlassen. Uns blieb daher keine andere Wahl als dagegen in Opposition zu gehen.“

Und José Ramón Fernandez, Generalsekretär der CEEV, sagt dazu: „Wir glauben, dass eine Gestaltung von Mindestpreisen gegen das EU-Recht der Marktorganisation für Wein verstößt. Wir sehen auch eine Diskriminierung und Barriere für den Weinimport innerhalb und generell in die EU. Ein Wettbewerbsvorteil auf einer niedrigen Kostenbasis wäre ein Hemmnis und ist unvereinbar mit dem EU- wie auch mit dem internationalen Handelsrecht.

Gleichzeitig kündigt die schottische Wohltätigkeitsorganisation „Alcohol Fokus Scotland (AFS)“ an, sich das Recht vorzubehalten, gerichtlich die Auswirkungen von Alkoholgenuss und damit verbundene Beeinträchtigungen der Gesundheit prüfen zu lassen. Dagegen wiederum interveniert die Getränkeindustrie, die sagt, dass es keine solchen Beweise gäbe und plädiert dafür, dem zu erwartetem Antrag der AFS nicht zu entsprechen.