Wein – ein mildes bekömmliches Getränk?

31.03.2012 - arthur.wirtzfeld

LUXEMBURG (Stadt) - Die Weine der Winzergenossenschaft „Deutsches Weintor“ aus Rheinland-Pfalz mögen wegen ihres reduzierten Säuregehalts zwar auch empfindlichen Mägen bekommen. Doch auf den Flaschen mit der Eigenschaft "bekömmlich" dafür werben dürfen die Winzer aller Voraussicht nicht. Dies empfiehlt zumindest der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Streit um die Wein-Werbung, wie das Gericht am Donnerstag in Luxemburg mitteilte. (Az: C-544/10).

 

Im vorliegenden Fall geht es um Weine der Rebsorten Dornfelder sowie Grau- und Weißburgunder aus der Pfalz, deren Säure "biologisch" reduziert sei. Die Genossenschaft hatte Wein der benannten Rebsorten als „Edition Mild“ mit dem Zusatz „sanfte Säure“ vermarktet. Auf dem Etikett hieß es, der Wein werde durch ein „Schonverfahren zur biologischen Säurereduzierung“ zum „milden Genuss“. Auf dem Flaschenhals stand „Edition Mild bekömmlich“.

Nach Ansicht des Generalanwalts ist solch eine Werbung unzulässig. Begründung: Der Hinweis auf die „besonders sanfte Wirkung des Weins für den Magen“ sei eine „gesundheitsbezogene Angabe“. Doch damit für Alkoholika zu werben, sei nach EU-Recht verboten. Dieses Verbot gelte unabhängig davon, ob die jeweils hervorgehobene Wirkung wahr und wissenschaftlich abgesichert sei oder nicht.