Erste Verurteilung im Weinpanscher-Fall

28.10.2014 - arthur.wirtzfeld

DEUTSCHLAND (Kitzingen) – 3.000 Euro Strafgeld - besser gesagt: Lehrgeld - muss der Leiter des unterfränkischen Weingutes Paul Graf von Schönborn dafür zahlen,  dass er 2010 und 2011 Riesling aus dem hessischen Weingut des Grafen als fränkischen Müller-Thurgau abfüllte. Amtsrichter Bernhard Böhm verurteilte ihn letzte Woche in Kitzingen zu 90 Tagessätzen á 35 Euro, wie die regionale Tageszeitung MainPost berichtet.

 

Der Vorwurf: Der unterfränkische Betriebsleiter hat 9.000 Liter hessischen Rieslings des Jahrgangs 2010 und 13.000 Liter des Jahrgangs 2011 in fränkischen Müller-Thurgau „umgemünzt“. Dies gestand er sofort, als Ermittler seinen verantworteten Betrieb durchsuchten. Er identifizierte die Kontrollnummern, so dass die Weine aus dem Verkauf genommen werden konnten.

Der Richter sah indes keinen Bereicherungsversuch. Der Betriebsleiter hätte die Weine als deutschen Wein verkaufen oder Secco daraus machen können – ohne sie billiger verkaufen zu müssen. Außerdem sei dem Angeklagten zugute zu halten, dass dieser den vorsätzlichen Verstoß gegen das Weingesetz bei einer Durchsuchung gegenüber Ermittlern sofort zugab und bei der Aufklärung half, was den Kontrolleuren laut Richter Böhm lange Ermittlungen ersparte. Insofern reduzierte das Gericht eine im Mai dieses Jahres ergangene Geldbuße aus dem Strafbefehl auf ein Viertel der ursprünglichen Summe.

Dies ist die erste Verurteilung im Zusammenhang mit umfangreichen Ermittlungen wegen Weinpanscherei in den Schönborn’schen Weingütern. Nachforschungen der Staatsanwaltschaft Wiesbaden laufen bereits seit mehr als zwei Jahren. Schönborn nahm daraufhin 25 von etwa 50 unter Verdacht geratene Weine vom Markt und stieg auch Anfang des Jahres 2014 aus dem Verband der Prädikatsweingüter (VDP) aus. Das Domänenweingut Schloss Schönborn in Hattenheim (Rheingau) und Schloss Hallburg in Volkach (Franken) waren Gründungsmitglieder des VDP, aber man wolle möglichen Imageschaden vom Verband abwenden und gegenüber Kunden und Kollegen glaubwürdig sein sowie einen Neuanfang starten, erklärte der Graf von Schönborn zum Ausstieg.

Entgegen dem Hattenheimer Betriebsleiter, der in Folge der Erkenntnis wegen Weinpanscherei gehen musste, durfte der Volkacher Betriebsleiter im Amt bleiben. Doch die damalige Hoffnung von Anwalt Matthias Hauber, die Ermittlung sei auf der Zielgeraden, trog. Die Staatsanwaltschaft dehnte sie in der Folge auf Paul Graf von Schönborn selbst und den Leiter seiner Verwaltung in Wiesentheid (Lkr. Kitzingen) aus.