Markenname «Bolgarè» für unzulässig erklärt

Namensstreit um Bolgheri: bulgarisches Weingut unterliegt Italien

Text: Alice Gundlach | Veröffentlicht: 30. März 2022


Der Markenname «Bolgarè» für Weine der Domaine Boyar, einem wichtigsten Weinbetriebe Bulgariens, ist unzulässig. Das hat die zuständige EU-Behörde beschlossen und damit der italienischen Weinherkunft Bolgheri DOC Recht gegeben. Das berichtet das italienische Weinportal winenews.it.

Bereits 2017 hatte das bulgarische Unternehmen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUipo) einen Antrag auf Eintragung der Marke «Bolgarè» eingereicht. Dem hatte das Schutzkonsortium für die Weine des Bolgheri DOC, einer Unterregion der Toskana, widersprochen. Die italienischen Weinproduzenten sahen eine zu grosse Ähnlichkeit der beiden Namen, zumal die Marke Bolgarè Rebsorten vorsieht, die auch im Bolgheri häufig angebaut werden, nämlich Cabernet Sauvignon und Merlot.  

Hinweis für «Prošek»-Kontroverse mit Kroatien

Die italienische Seite sieht sich durch die Entscheidung auch in anderen juristischen Namensstreitigkeiten bekräftigt, etwa zu der Frage, ob ein Wein aus Kroatien «Prošek» heissen darf oder ob dieser Name zu grosse Ähnlichkeit mit «Prosecco» hat. Sie sieht darin generell eine Bestätigung des europäischen Systems der geografischen Ursprungsbezeichnung (gU).

Das EU-Amt sehe «einen klaren Versuch der kommerziellen Beanspruchung durch eine bulgarische Marke (Bolgaré), die eindeutig an Bolgheri-DOC-Weine erinnert, die aber nichts mit diesen Weinen zu tun hat, die zu den besten der Welt zählen», kommentierten die italienischen Abgeordneten Paolo de Castro und Simona Bonafè, die das Anliegen vor das Europäische Parlament gebracht hatten.

«Nicht nur Hinterhofverteidigung» 

«Das ist der Satz, auf den wir gewartet haben», sagte Stefania Saccardi, Vizepräsidentin und Stadträtin für Agrarlebensmittel der Region Toskana. «Denn Bolgheri ist kein Wortspiel. Bolgheri ist ein Territorium, ein einzigartiger Ort und ein Produkt, das uns nur dieses Land bietet. Mit dieser Entscheidung bestätigt das Europäische Markenamt, dass die Toskana und ‚Made in Tuscany‘ nicht nur eine Frage der Hinterhofverteidigung ist.»

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