Stationen der Weingeschichte

Gesetz muss sein

Wein ist ausschliesslich vergorener Saft von Trauben. Was uns so logisch scheint, bereitete Obrigkeit und Trinkern einst Kopfzerbrechen, Migräne und Leberschmerz.

Maximilian I. von Habsburg, ab 1508 Kaiser des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, taucht in unseren Schulbüchern vor allem als Einiger Österreichs und Schöpfer der Reichsreform von Worms auf. Dass er auch der Begründer der internationalen Weingesetzgebung ist, wissen nur die wenigsten.

Im Januar 1498 ruft Maximilian in Freiburg im Breisgau den Reichstag aus. Alles reist an, was Rang und Namen hat: der König von Ungarn, die Kurfürsten von Pfalz, Brandenburg und Sachsen, die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Triest, die Herzöge von Bayern und Mecklenburg, der Markgraf von Baden und viele andere mehr. Der Stadtrat hebt flugs die Preise für Wein, Nahrungsmittel und Unterkunft an. Ein weiser Entscheid, denn König Maximilian samt Gattin Bianca Maria Sforza und Sohn Philipp dem Schönen kommt erst mit sechs monatiger Verspätung in der Stadt an, und die Schankwirte zählen munter ihre Gewinne: Der Pro-Kopf-Konsum beträgt damals im Reich bis zu sieben Liter Wein pro Mensch und Tag, und ein Durchschnittsdeutscher verschlingt 120 Liter Rebensaft im Jahr – sechsmal mehr als heute!

Der Reichstag beginnt am 20. Juli und dauert bis Mitte August. Die Hitze ist drückend in der engen Gerichtslaube, der Durst der Sitzenden gross. Zur Erfrischung lässt der Stadtrat grosse Kannen mit Wein herumreichen. Und es kommt, wie es kommen muss: Statt der Festigung des Landfriedens, der Kredite zum Krieg gegen die Türkei oder gegen Frankreich, der Stärkung des Reichsgerichts oder des Problems mit den aufmüpfigen Schweizern und Separatisten, die sich einen feuchten Dreck um Kaiser und Krone scheren (und ein Jahr später nach der Schlacht von Dornach dem Reich endgültig den Rücken wenden), bereitet den Ratsherren der Wein das grösste Kopfzerbrechen, der auch nach der Sitzung bei Tanz und Gelagen im eben fertiggestellten Kornhaus reichlich fliesst.

Denn die Schankwirte und Weinhändler der Stadt sind nicht dumm: Die besten Qualitäten bleiben im Keller, und die durstigen Gäste bewirtet man mit Säften, die mit allen möglichen Zutaten gestreckt werden – Geschäft ist Geschäft, und die Chance, einen Reichstag vor Ort zu haben, gibt es nur einmal im Leben. Doch die Freiburger Panscher haben die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Oder besser, ohne den König, der nicht nur unter der traurigen Weinqualität leidet, sondern auch darunter, dass keiner seiner politischen Vorschläge Zustimmung findet. Der Kongress droht ein einziges Debakel für den Herrscher zu werden.

Doch Maximilian hat eine Glanzidee: Er lässt ein Weingesetz ausarbeiten, das Qualitätsregeln festlegt und sofort einstimmigen Beifall findet. Die einzigen notorischen Neinsager, die Schweizer, haben den Kongress längst verlassen: Man muss das Emd einbringen, Heu ist wichtiger als Politik.

Leiden hat manchmal auch ein Gutes. Hätten die Teilnehmer des Reichstags zu Freiburg den Genuss gepanschten Weins nicht mit Sodbrennen und Kopfschmerzen bezahlt statt mit klingenden Gulden, dürfte das Weinland Deutschland heute nicht für sich in Anspruch nehmen, den Grundstein zur modernen Weingesetzgebung gelegt zu haben, noch vor dem viel häufiger zitierten Reinheitsgebot für Bier aus dem Jahre 1516. Denn bis zum Freiburger Reichstag war Weingesetzgebung fast ausschliesslich Protektionismus und Anbauregelung.