Bio-Winzer in Frankreich zu 500 Euro Geldstrafe verdonnert

15.04.2014 - arthur.wirtzfeld

FRANKREICH (Dijon) - Weil er sich weigerte, seine Rebstöcke gegen eine Krankheit vorsorglich mit Pestiziden zu behandeln, ist ein Bio-Winzer in Frankreich zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt worden. Ein Gericht im ostfranzösischen Dijon setzte weitere 500 Euro Geldstrafe am Montag zur Bewährung aus. Der verurteilte Bio-Winzer Emmanuel Giboulot will in Berufung gehen.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess die Geldstrafe gefordert und argumentiert, der Angeklagte habe sich aus "ideologischen" Gründen einer Behördenanweisung widersetzt. Giboulot praktiziert seit den 1970er Jahren biodynamischen Weinbau.

Im vergangenen Frühjahr waren in der Region um die Stadt Beaune im Burgund einige Krankheitsherde der sogenannten goldgelben Vergilbung entdeckt worden. Von der hoch ansteckenden Krankheit befallene Rebstöcke können absterben. Der Präfekt der Côte d'Or ordnete deswegen an, alle Weinbauern des Départements müssten mit Pestiziden gegen Zikaden vorgehen - Insekten, welche die Krankheit übertragen.

Giboulot weigerte sich, die Anordnung auf seinen zehn Hektar großen Anbauflächen zu befolgen. Er wollte auch kein natürliches Pestizid einsetzen, da auch dies dem "biologischen Gleichgewicht" schade. Vor Gericht verteidigte er sich mit den Worten, niemand würde auf die Idee kommen, jemanden einer "Chemotherapie zu unterziehen, um einen möglichen künftigen Krebs zu verhindern". Einen erwiesenen Krankheitsfall habe es in dem Département noch nicht gegeben.